Kann die Verwaltung auf der Abrechnung nach Quadratmetern bestehen?
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Frage: Ich wohne seit 32 Jahren in einer Wohnung, 21 Jahre als Mieterin, seit elf Jahren als Eigentümerin. Die Betriebskosten und die Rücklage wurden immer nach Quadratmetern verrechnet. Nun habe ich erfahren, dass nach WEG eine Abrechnung nach Anteilen vorgesehen ist und eine Abänderung der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Im Kauf- und Eigentumsvertrag ist die Verrechnung nach WEG vereinbart und von allen Eigentümern unterschrieben. Die Verwaltung weigert sich, die Betriebskosten nach Anteilen abzurechnen. Für mich macht das einen großen Unterschied, da ich viel Wohnfläche habe, die Wohnung aber niedrig bewertet ist (Erdgeschoß, Hanglage). Kann die Verwaltung auf der Abrechnung nach bestehen?
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