Gebühren-Aus ab April: Wohnungskauf verbilligt sich

Gebühren-Aus ab April: Wohnungskauf verbilligt sich
Ab 1. April fallen Gebühren beim Erwerb einer Wohnimmobilie weg, wenn dort der Hauptwohnsitz begründet wird.

Immobilienkäufer ersparen sich in den nächsten zwei Jahren Tausende Euro. Denn der Nationalrat hat den ersten Teil des angekündigten Wohnpakets beschlossen. Ein zentraler Punkt ist, dass den Ländern ermöglicht wird, zusätzliche begünstigte Darlehen für die Förderung des Wohnbaus aufzunehmen. Zu den weiteren Beschlüssen zählen die Streichung von Gebühren beim Erwerb von Eigenheimen sowie eine Verlängerung des Energiekostenzuschusses für „neue Selbstständige“.

Gebühren-Aus ab April: Wohnungskauf verbilligt sich

Ab 1. April müssen Käufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr nicht mehr bezahlen. Die Eintragungsgebühr ins Grundbuch macht 1,1 Prozent des Kaufpreises aus, für die Eintragung des Pfandrechts einer Bank für einen Kredit fallen noch einmal 1,2 Prozent der Pfandhöhe an.

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Die Regelung gilt bis zu einem Kaufpreis in der Höhe von 500.000 Euro und wird ausschließlich bei „dringendem Wohnbedarf“ gewährt. Das ist dann der Fall, wenn der Hauptwohnsitz der Bewohner in der Immobilie begründet wird. Die Gebühren-Befreiung ist auf zwei Jahre befristet und endet am 30. Juni 2026. Nicht in den Genuss der Gebührenbefreiung kommt man beim Erbe oder der Schenkung einer Immobilie.

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Der Wegfall der Gebühren beim Eigenheimerwerb kommt zur rechten Zeit. Denn Immobilienexperten haben davor gewarnt, dass die Maßnahme, die eigentlich den Kauf attraktiver machen sollte, aktuell das Gegenteil bewirkt hat. Sie pochten daher auf rasche Umsetzung. „Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still“, sagte Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilientreuhänder. Mit 1. April hat das Warten ein Ende. Dann sollen wieder mehr Immobilien veräußert werden.

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