Darf der Miteigentümer das Türschloss ohne mein Wissen austauschen?

Darf der Miteigentümer das Türschloss ohne mein Wissen austauschen?
Tauscht ein Miteigentümer das Türschloss am gemeinsamen Einfamilienhaus einfach aus, kann man sich dagegen zur Wehr setzen. Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 28. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die das Miteigentum an einem Einfamilienhaus geht, das verkauft werden soll. 

FRAGE: Ich habe ein Drittel eines Einfamilienhauses geerbt, das verkauft werden soll. Nun hat der Miteigentümer, dem zwei Drittel gehören, das Schloss einfach ausgetauscht und ich komme nicht mehr hinein. Ist das rechtens und was kann ich tun? 

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