Darf der Nachbar einen Zaun auf dem Randstein errichten?

Darf der Nachbar einen Zaun auf dem Randstein errichten?
Ist die Zufahrt zur Wohnhausanlage schmäler geworden, dann kann man dagegen vorgehen. Wie man das macht? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 14. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Errichtung eines Zauns und die dadurch eingeschränkte Zufahrt zu einer Reihenhausanlage geht.


FRAGE: Wir wohnen in einer Reihenhausanlage im Wohnungseigentum. Zu den Häusern gehören  Gärten. Der Garten eines Wohnungseigentümers grenzt an die  Zufahrt.

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