Die Aufträge brechen weg: Das Bestellerprinzip und seine Folgen

Die Aufträge brechen weg: Das Bestellerprinzip und seine Folgen
Das Bestellerprinzip hat den Mietenmarkt verändert. Die Branche erwartet Nachteile für Mieter und Vermieter, mehr Schlichtungsstellenverfahren und höhere Mietpreise.

„Die Aufträge brechen weg.“: So drastisch fasst Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien und Vermögenstreuhänder, die aktuelle Lage am heimischen Maklermarkt für Mietwohnungen zusammen.

Seit Juli 2023 fällt für Mieter die Provisionszahlung an Makler bei der Vermittlung von Mietobjekten weg. Nur wer Makler tatsächlich beauftragt, also bestellt, bezahlt. In der Regel ist das der Vermieter. Für den Mieter sollte die Wohnungssuche also günstiger werden. IMMO hat nachgefragt, warum die Rechnung vielleicht nicht für jeden Mieter aufgeht.

„Wir waren immer gegen das Bestellerprinzip, weil nur qualifizierte Makler die rechtssichere Abwicklung von Geschäften im unüberschaubaren und gleichzeitig lebensentscheidenden Mietsektor gewährleisten. Unsere erste qualifizierte Datenanalyse gibt uns leider recht: Mieter ersparen sich nichts, im Gegenteil“, erklärt Gollenz.

Gerald Gollenz mit Brille

Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien und Vermögenstreuhänder

Weniger Inserate

Die Marktanalyse von ZT Datenforum zeigt: Die Inserate am Mietwohnungsmarkt insgesamt sind nach Einführung des Bestellerprinzips um 37 Prozent eingebrochen. „Viele potenzielle Vermieter sehen von einer Vermietung ab, weil sie die Kosten für den Makler nicht alleine tragen wollen. Angesichts des sinkenden Angebots an Mietwohnungen führt diese Verknappung langfristig zu weiteren Preissteigerungen“, so der Obmann.

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