Swap-Krimi: Richter will Kernfragen rasch klären

APA13873214 - 26072013 - WIEN - ÖSTERREICH: Richter Andreas Pablik vor Beginn des Prozesses Stadt Linz gegen BAWAG - und umgekehrt, am Freitag, 26. Juli 2013, am Handelsgericht Wien. Gegenstand ist die Swap-Affäre, bei der es um hochspekulative Geschäfte zwischen Linz und der BAWAG geht. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Das Gericht hat die Prüfungsakten der Finanzmarktaufsicht angefordert, um die Causa aufzuhellen.

Der Wiener Handelsrichter Andreas Pablik, der den 418-Millionen-Euro-Prozess um das verlustreiche SpekulationsgeschäftSwap 4175“ zwischen der Stadt Linz und der Bawag leitet, ist ein Mann der klaren Worte – nicht nur im Gerichtssaal. Wie angekündigt hat Pablik am Donnerstag ein Amtshilfeersuchen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt und die Übermittlung sämtlicher Unterlagen zur Zinswette eingefordert.

„Das Kontrollamt der Stadt Linz stellte 2011 ein Amtshilfeersuchen, das mit der Begründung verweigert wurde, dass das Kontrollamt dabei nicht im Rahmen seines gesetzmäßigen Wirkungsbereiches agiere“, schreibt der Richter an die FMA. „Die vom Kontrollamt damals angeforderten Informationen haben sich nunmehr zum Teil auch als wesentlich für die Durchführung der Zivilverfahren herausgestellt.“

Im Antrag der Stadt-Kontrolleure an die FMA geht es um mehrere Kernfragen:

Hat die Bawag bei Abschluss des Wettgeschäfts, bei dem Linz einem unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt wurde, die Sorgfaltspflichten einer Bank eingehalten? Und: Ist es mit den Pflichten einer Bank vereinbar, die Kreditlinien des Kunden (laufend) auszuweiten, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen? Zur Erklärung: Den Kredit, der für die Zinswette benötigt wurde, hat die Bawag von 35 Millionen auf 640 Millionen Euro erhöht. Und: Durfte die Bank einen solchen Vertrag im Februar 2007 mit dem Linzer Finanzdirektor abschließen, ohne zuvor das Vorliegen eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses geprüft zu haben?

So kamen zwei Monate nach dem Deal in der Bawag-Zentrale Bedenken auf. „Im Vorstand wurde beschlossen, dass bei Derivatgeschäften mit Gemeinden ein Gemeinderatsbeschluss vorlie- gen muss“, heißt es in einem Mail an den Linzer Bawag-Direktor. „Können wir von der Stadt noch etwas bekommen, das den letzten Abschluss (Anm.: Swap 4175) etwas stärker untermauert?“ Die Bawag befürchtete, „dass sich irgendwann das Geschäft für Linz ungünstig entwickeln könnte“ und wenn „auch dann die handelnden Personen andere sind, könnten wir als Bank Beweisprobleme haben“. Für die Bawag ist die Wette aber durch einen Rahmenvertrag gedeckt, den u. a. Bürgermeister Franz Dobusch signierte.

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