Sie haben bei FTI gebucht, was Sie jetzt wissen sollten
Rund 63.000 FTI-Kunden befinden sich derzeit auf Reisen. Tausende weitere Kunden haben Reisen gebucht, aber noch nicht angetreten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Unternehmen und Angebote sind von der Pleite betroffen?
Betroffen sind alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Pauschalreisen in Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Ebenso solche bei 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugsmarken DriveFTI und Cars Gand Camper. Die betroffenen Leistungen müssen nicht direkt bei FTI , sondern können auch bei anderen Reisebüros und Online-Buchungsplattformen gebucht worden sein.
Was mache ich, wenn ich eine Pauschal- reise gebucht und bereits die Reise angetreten habe?
„Die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) ist für die Rückholung der Pauschalreisenden zuständig“, sagt Miriam Faber vom Verbraucherschutzverein VSV. „Der Fonds ist verpflichtet sich darum zu kümmern, dass die Reisenden wieder nach Hause geholt werden.“ Die verpflichtende Rückholung durch den DRSF gilt auch für alle Österreicher, die FTI-Pauschalreisen gebucht haben.
Kann ich mir die Heimreise selbst organisieren und die Kosten in Rechnung stellen?
„Jeder Reisende hat zur Absicherung einen Sicherungsschein des DRSF erhalten und sollte den Fonds kontaktieren, bevor er selbstständig etwas unternimmt“, sagt Faber. „Der DRSF ist verpflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Er muss sich um alles kümmern.“
Mein Hotel will die Übernachtungskosten von mir nochmals bezahlt, weil FTI nicht bezahlt hat. Was mache ich?
„Dem Hotel sagen, man klärt es mit dem Absicherer DRSF ab und den versuchen, zu erreichen“, sagt Faber. „Wenn es nicht zu klären ist, sich vom Hotel schriftlich bestätigen lassen, dass der Reiseveranstalter nicht bezahlt hat und man gezwungen wurde zu bezahlen. Dann hat man gegen den Fonds auch den Anspruch, die Kosten zurückzubekommen.“
Was mache ich, wenn ich eine Pauschal- reise gebucht, aber die Reise noch nicht angetreten habe?
Die FTI Group hat am Montag mitgeteilt, dass ab Dienstag alle gebuchten Reisen storniert werden. „Sie müssen sich nicht mit der Insolvenzquote bemühen“, sagt VSV-Juristin Faber. Der DRSF haftet für die bezahlten Reisekosten. „Der Fonds deckt grundsätzlich hundert Prozent ab.“ DRSF habe eine hohe Haftungsobergrenze. Er ist so dotiert, dass er die Pleite des größten und eines mittleren Reiseveranstalters zugleich abdecken könnte. Der DRSF soll über zumindest 750 Millionen Euro verfügen.
Welche Kosten werden vom DRSF nicht abgedeckt?
Separat gebuchte Übernachtungen oder andere Einzelleistungen wie Flughafentransfers oder Ausflüge werden nicht erstattet.
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