Hypo: Erste Betrugsanklage gegen Striedinger

Der Ex-Hypo-Banker Günter Striedinger hat neue Anklage am Hals
Staatsanwalt wirft Ex-Hypo-Vorstand erstmals Täuschung und Bereicherung vor. Doch bisher ist das nur ein sehr starker Verdacht.

Das Landesgericht Klagenfurt ist mit der Causa Hypo Alpe Adria Bank voll ausgebucht. Neben den Strafprozessen zu den Fällen "Skiper", "Zagorec", "Amfora Maris" und "Monarola" kommt im Oktober die Causa "Miramare" dazu. Diese Anklagen drehen sich um den Verdacht der Untreue. Nun liegt eine weitere Anklage vor. Erstmals geht es in der Hypo-Affäre um den Verdacht des schweren Betruges, sprich um angebliche Täuschung und Bereicherung. Strafdrohung: bis zu zehn Jahre Haft.

Angeklagt sind der Ex-Hypo-Banker Günter Striedinger und ein früherer Vertrauensanwalt der Bank. Der Schaden wird von Oberstaatsanwalt Robert Riffel mit 750.000 Euro beziffert.

Es handelt sich dabei um ein "Beraterhonorar", das bei einem Hypo-internen Immobilien-Deal an die extra dafür gegründete Berater-Gesellschaft PE AG bezahlt worden sein soll – angeblich ohne Gegenleistung. Beide Verdächtigen hatten gegen die Anklage Einspruch erhoben; was nichts anderes heißt, dass sie die Vorwürfe bestreiten. Aber das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat beide Einsprüche mit deutlichen Worten abgewiesen.

Dubioser Verkauf?

Im Mittelpunkt der 33 Seiten starken Anklage steht eine komplexe Transaktion aus dem Jahr 2002/2003, bei der das Bürogebäude der bosnischen Pleite-Bank Glumina Banka aus dem Konkurs gekauft und "kostenschonend in die Hypo Group Alpe Adria (HGAA) kommen sollte" - mit Hilfe der Hypo Bank Liechtenstein. Bei der Hypo Liechtenstein sollte "ein kurzfristiger Nettoertrag in Höhe von zirka 3,61 Millionen Euro darstellber sein", wird in der Anklage aus internen Bankpapieren zitiert. Später wurde die Immobilie weiter veräußert.

Detail am Rande: Ursprünglich hatte die Hypo Bank Bosnien eine Forderung in Höhe von 3,8 Millionen Euro gegenüber der Glumina Banka. Diese Forderung gegen die Pleitebank wurde auf ca. 185.000 Euro wertberichtigt, heißt es in der Anklage. Die Hypo Bosnien verkaufte diese Forderung aber für 190.000 Euro an die Hypo Bank Liechtenstein. Die Hypo Liechtenstein wiederum verkaufte diese Forderung um 3,8 Millionen Euro weiter an die Gesellschaft Alpe-Adria-Nekretnine. Letztere soll diese Forderung teilweise mit dem Kaufpreis kompensiert haben. Soweit so undurchsichtig und kompliziert.

Scheinhonorar?

"Die Beraterfirma PE sieht aufgrund der Informationen i. V. den bisherigen Verhandlungen die Möglichkeiten, diese (Anm. d. Red.: Immobilie) um fünf Prozent des Nominalwertes zu erwerben und nach entsprechenden Umstrukturierungen mit beachtlichem Gewinn in Teilen oder im Ganzen zu veräußern", zitiert die Anklage aus dem Beratervertrag. Im Zuge dieses Konkurs-Deals soll den Hypo-Bank-Gremien mitgeteilt worden sein, dass dabei ein (externes) Beraterhonorar (750.000 Euro) anfalle. Dieses Honorar soll "nachträglich" vom Kreditausschuss bzw. Aufsichtsrat der Hypo-Mutter abgesegnet worden sein.

Heftige Vorwürfe

In der Anklage ist aber von einem "Scheinhonorar" die Rede. Striedinger und der Anwalt wollten sich angeblich "bei dieser konzerninternen Transaktion ein verdecktes finanzielles Zubrot verschaffen". Auffällig ist, dass Striedinger, sein Schwager und ein bosnischer Hypo-Manager Gründer der Beratergesellschaft gewesen sein sollen. 45 Prozent der Aktien sollen auf einem Wertpapierdepot Striedingers verwahrt worden sein. Drei Mitglieder der Familie Striedingers sollen zumindest anfangs auch im Aufsichtsrat der Firma gesessen sein. Anmerkung: Sie werden aber von der Staatsanwaltschaft nicht beschuldigt. Später erhielten der Anwalt und dessen Frau Zeichnungsberechtigungen für eines der Firmenkonten der PE. Davor ist die Aktiengesellschaft schon in eine GmbH umgewandelt worden.

Banker getäuscht?

Auf dieses Konto soll der Geschäftsleiter der Hypo Bank Liechtenstein besagte 750.000 Euro überwiesen haben – angeblich im "falschen Glauben", dass es sich um "eine korrekte Konzerntransaktion handle". Laut Anklage soll er getäuscht worden sein. Vom "Honorar" sollen 250.000 Euro an den bosnischen Hypo-Banker geflossen sein, mit dem Rest soll der Überziehungsrahmen der Beraterfirma abgedeckt worden sein. Auch ein Sparbuch der Beraterfirma soll mit 400.000 Euro dotiert worden sein. Später erfolgten diverse Umbuchungen. Zuletzt war der Anwalt laut Anklage geschäftsführender Alleingesellschafter der PE.

Indes weisen die OLG-Richter in der Anklage auf eine Schwäche hin: "Das Beweisergebnis, dass die Beratergesellschaft im wirtschaftlichen Einflussbereich der beiden Angeklagten steht, fehlt noch." Wörtlich heißt es dazu in der Anklage: " Striedinger und der Anwalt waren nicht bereit, sich im Zusammenhang mit dem verfahrensgegenständlichen Vorwürfen zu verantworten." "Die Involvierung beider in die Abläufe um den Erwerb des Gluminar Banka-Gebäudes durch die Hypo- Gruppe und in die Vereinnahmung eines Honorars der unter ihrem wirtschaftlichem Einfluss stehenden PE AG ist durch zahlreiche schriftliche Unterlagen nachgewiesen", heißt es im Beschluss des OLG Graz. " Beratungsleistungen, die die Vereinnahmung des Honorars durch die PE AG rechtfertigen könnten, sind hingegen weder aktenkundig noch wurden sie von den Angeklagten vorgelegt." Sebastian Lesigang, der Verteidiger von Günter Striedinger, wollte keine Stellungnahme zur Anklage abgeben. Der Verteidiger des angeklagten Anwalts hat sich just am Freitag, als der KURIER um eine Stellungnahme anfragte, in den Urlaub verabschiedet. So wird wohl erst die Hauptverhandlung Licht ins Dunkel bringen.

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