Hundstorfer: Jugendliche ab Herbst zu Ausbildung verpflichtet

Rudolf Hundstorfer: Maßnahme gegen Langzeitarbeitslosigkeit und Armut.
Derzeit steigen in Österreich rund 5000 Jugendliche aus dem Ausbildungssystem komplett aus.

Ab Herbst soll die Ausbildungspflicht bis zum Alter von 18 gesetzlich verankert werden. Das kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Freitag an. Der Gesetzesentwurf dazu stehe vor der Begutachtung - mit einem Nationalratsbeschluss sei bis April zu rechnen, hieß es in einer Aussendung. Sanktionen bei Nichterfüllung werde es aber erst ab dem Schuljahr 2017/2018 geben. Für die ÖVP gibt es allerdings "noch mehrere offene Punkte" zu klären, ließ das Wirtschaftsministerium gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal wissen.

5000 Jugendliche steigen derzeit aus

Für den Entwurf ist eine sechswöchige Begutachtungsfrist geplant, diese starte unmittelbar nach der Letztabstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, hieß es aus dem Sozialministerium. Betroffen von der neuen Verpflichtung wären pro Jahr österreichweit ungefähr 5.000 Jugendliche, die nach der Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht entweder eine Hilfstätigkeit aufnehmen, sich ganz aus dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem zurückziehen oder gar nicht am Arbeitsmarkt einsteigen.

Hundstorfer: "Verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen"

"Diese Zahl ist viel zu hoch", was auch für das Risiko gelte, ohne abgeschlossene Ausbildung langzeitarbeitslos zu werden und von Armut betroffen zu sein, erklärte Hundstorfer heute im Ö1-Morgenjournal. Die Ausbildungspflicht bis 18 solle "verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen".

Das als Spiegelministerium für die Endabstimmung des Entwurfs zuständige Wirtschaftsressort begrüßt zwar die Vorschläge, verweist aber auf weiteren Verhandlungsbedarf. "Alleingänge zur eigenen Profilierung dienen der Sache nicht", hieß es aus dem Ministerbüro in Richtung Hundstorfer.

FPÖ: "Beschäftigungstherapie"

Kritik kam auch von den Oppositionsparteien. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl ortet eine "Beschäftigungstherapie für Jugendliche, die den Namen 'Ausbildung' nicht verdient". Und für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kann eine Ausbildungspflicht "die Versäumnisse, welche Jahre zuvor in der Bildung passiert sind, nicht ausgleichen." Dieser Vorschlag setze zu spät an - und sei damit der falsche Weg.

Was bedeutet Ausbildungspflicht?

Geht es nach einem vorerst informellen Gesetzesentwurf, müssten ab Herbst alle Jugendlichen unter 18 Jahren entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche bzw. überbetriebliche Lehrausbildung oder Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung wie etwa Produktionsschulen oder AMS-Qualifizierungen besuchen. Auch niederschwellige Maßnahmen wie eine stundenweise Beschäftigung mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine weitere Ausbildung fallen darunter. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, dass diese Vorgaben auch erfüllt werden.

Sanktionen ab 2017

Wird diese Vorgabe verletzt, soll es in letzter Konsequenz auch Sanktionen geben: Nämlich dann, wenn Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme und Unterstützungsangebote verweigern. Angelehnt an die Bestimmungen bei Schulpflichtverletzungen wären bei einem ersten Verstoß ab Herbst 2017 zwischen 100 und 500 Euro zu bezahlen. Dieser Betrag erhöht sich im Wiederholungsfall auf 200 bis 1.000 Euro. Ausbildungsfreie Zeiträume von bis zu vier Monaten innerhalb von zwölf Kalendermonaten stellen allerdings keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar.

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