Hohe Verzugszinsen und Sperrentgelt bei card complete unzulässig

Per Internet bot der Betrüger Mobiltelefone an, verchwand aber mit dem Geld (Symbolfoto).
OGH-Urteil: Kreditkartenanbieter darf insgesamt 21 Klauseln sind mehr verwenden. Auch Sperrentgelt von 40 Euro rechtswidrig.

Der heimische Kreditkartenanbieter card complete muss nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) 21 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Die Arbeiterkammer (AK)  klagte zuvor insgesamt 22 Klauseln. Unter anderen stufte der OGH den in einer Klausel vorgesehenen Sollzinssatz (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent als unangemessen und gröblich benachteiligend ein, wie die AK in einer Aussendung schreibt. Konsumenten könnten jetzt die unrechtmäßigen Entgelte zurückfordern.

Rechtswidriges Sperrentgelt

Neben den Verzugszinsen beurteilte der OGH auch das von card complete verrechnete Sperrentgelt („Manipulationsentgelt“) von 40 Euro als rechtswidrig. Laut OGH handelt es sich auch nach neuer Rechtslage bei der „Sperrmöglichkeit“ der Kreditkarte um eine Schutzmaßnahme, für die kein (gesondertes) Entgelt verrechnet werden darf. Das gilt auch dann, wenn der Zahlungsdienstleister die Sperre von sich aus vornimmt (etwa, wenn die Karte nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde).

Weiters hat der OGH eine Mahnspesenklausel als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt. Diese ist auch deshalb rechtswidrig, weil sie für die 1. und 2. Mahnung Spesen von 20 Euro bei einem Zahlungsrückstand bis 100 Euro vorsieht und dabei nicht das Verhältnis der Mahnkosten zur Forderung berücksichtigt.

Weitere rechtswidrige und unzulässige Klauseln betreffen laut AK-Aussendung beispielsweise diverse Haftungs- und Beweislastregeln, die nachteilig für Konsumenten sind. Auch sämtliche Änderungsklauseln, nach denen weitreichende Änderungen der AG, der Entgelte und Gebühren mittels Zustimmungserklärung möglich sein sollten, wurden als rechtswidrig beurteilt.

Was Betroffene tun können

„Der Kreditkartenanbieter darf alle rechtswidrigen Klauseln nicht mehr verwenden“, sagt AK-Konsument:innenschützer Gabriele Zgubic.„Betroffen sind alle von card complete ausgegebenen Kreditkarten, bei denen die rechtswidrigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurden. Konsument:innen, denen die zu hohen Verzugszinsen verrechnet wurden, können die unrechtmäßig eingehobenen Entgelte  mittels AK- Musterbrief zurückfordern. Nähere Informationen finden Sie hier

Die card complete Service Bank AG teilt mit, aufgrund des vorliegenden OGH-Urteils seine AGB zu überarbeiten und sich nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln zu berufen. Die entsprechend dem Urteil adaptierten AGB würden allen Kund:innen zeitgerecht kommunziert. Card complete hat rund 1,2 Millionen Kunden und gehört mehrheitlich der Uni Credit Bank Austria (50,1 Prozent). Weitere Beteiligte sind die Raiffeisen Invest GmbH und die AVZ GmbH.  

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