Arbeiterkammer geht gegen card complete vor
Die Arbeiterkammer (AK) ruft auf ihrer Homepage Kunden von card complete dazu auf, die ab Juni kostenpflichtige Kreditkartenabrechnung per Post nur unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung zu akzeptieren. Die AK führt ein Verfahren gegen card complete, das derzeit beim Höchstgericht liegt.
Dabei geht es nicht um die geplanten 90 Cent für die Papierrechnung, sondern um die Art und Weise, wie die Gebühr eingeführt werden soll. Card Complete beruft sich auf eine Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde akzeptieren soll, wobei Schweigen als Zustimmung gilt (so genannte Zustimmungsfiktion).
Unzulässig
Nach einer AK-Klage hat der Oberste Gerichtshof schrankenlose Änderungsmöglichkeiten in Verträgen mittels Zustimmungsfiktion als unzulässig bewertet. Ein Verfahren gegen card complete ist noch anhängig. Gewinnt die AK, kann bei Altverträgen bereits bezahltes Entgelt zurückverlangt werden. Die AK hat ein entsprechendes Musterformular auf ihre Homepage gestellt. Mit einer Entscheidung ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen.
Nicht nur card complete verlangt (künftig) Spesen für die Papierabrechnung. Mitbewerber Six (vorm. PayLife) hebt schon länger 1,10 Euro pro Schreiben ein, Diners 2 Euro. Möglich macht dies das Zahlungsdienste-Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Ersparen können sich die Gebühr alle Kunden, die auf eMail-Versand umstellen oder per eingeschriebenen Brief an card complete mitteilen, dass sie über keinen Internet-Zugang verfügen.
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