Kärnten "zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig"

Hauptquartier der Hypo Alpe Adria in Klagenfurt.
Eine Gruppe von Hypo-Gläubigern fühlt sich durch Abwicklungsgesetz benachteiligt und droht mit Klagen.

Eine Gruppe von Gläubigern droht mit Klagen, weil sie sich durch das Heta-Abwicklungsgesetz beziehungsweise den Generalvergleich mit Bayern benachteiligt fühlt. Die Gesetzesvorschläge greifen massiv in die Rechte der Gläubiger ein, der Generalvergleich gehe zulasten der Heta, kritisiert die "Ad-Hoc-Gruppe" mit zusammen gut 2,5 Mrd. Euro Forderungen an die Heta.

"Das Land ist zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig"

Die Gruppe ist überdies überzeugt, dass Kärnten in der Lage ist, allen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern ‎nachzukommen, heißt es. "Das Land ist zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig." Österreich setze sich "über Gläubigerrechte und auch über jegliche international geltende Normen hinweg", so Leo Plank, Anwalt und Sprecher der Gruppe.

"Ein solches Vorgehen wäre in jeder anderen Insolvenz unrechtmäßig und somit undenkbar"

Der Generalvergleich mit der BayernLB stelle eine massive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers dar und eine Haftungsverlagerung auf Kosten der anderen Gläubiger und des Landes Kärnten. "Ein solches Vorgehen wäre in jeder anderen Insolvenz unrechtmäßig und somit undenkbar".

Der Standpunkt Österreichs

Derzeit hofft Österreich, die mit Landeshaftung versehenen Anleihen der Heta von den Gläubigern mit einem Abschlag zurückkaufen zu können. Das Argument der österreichischen Seite: Kärnten könne die rund 11 Mrd. Euro, für die es die Haftung übernommen hat, ohnehin nicht zahlen. Daher wäre es für die Gläubiger sinnvoller und ertragreicher, jetzt ohne jahrelange Verfahren die Anleihen mit einem Abschlag zu verkaufen, statt das Land Kärnten in die Insolvenz zu treiben und dann erst nur einen Teil der Forderungen zu erhalten.

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