Hypo/Heta: Landeshaftung bleibt mit einem "Aber"

Hypo/Heta: Landeshaftung bleibt mit einem "Aber"
Rechtsstreit: Aufregung über Umgang mit Kärntner Landeshaftung.

In den Bundesländern herrscht Aufregung über den Umgang mit der Kärntner Landeshaftung für die Hypo-Abbaugesellschaft Hetader KURIER berichtete. Die Länder fürchten, dass ihre Bonität leidet, wenn Zweifel an Landshaftungen aufkommen. Nun repariert der Bund das Gesetz: Auch bei einem Schuldenschnitt gelten Landeshaftungen – allerdings mit einem Aber.

Das Finanzministerium sagt, dass Haftungen des Landes bei der Heta-Abwicklung nach dem Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG) nicht einfach verschwinden. Aber das BaSAG sei vom sogenannten "Hold-out-Gesetz" zu unterscheiden.

Dieses Gesetz hat zum Ziel, Kärnten einen möglichen Weg vorzugeben, wie das Land die Haftungsfrage mit einem freiwilligen Rückkauf bereinigen kann.

Hintergrund ist: Die landesbehafteten Anleihen sollen geschnitten zurückgekauft werden – in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Gläubiger einem freiwilligen Angebot anschließen. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit der Deal gilt. Die restlichen Gläubiger können sich dann auf Basis des BaSAG an Kärnten wenden, um den vollen Haftungsbetrag zu erhalten. Dort werde aber nichts zu holen sein, weil Kärnten durch das "Hold-out-Gesetz" vor diesen Gläubigern geschützt ist.

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