Handels-KV: Gewerkschaft droht mit neuen Aktionen

Handels-KV: Gewerkschaft droht mit neuen Aktionen
Somit könnten Aktionen der Arbeitnehmer weitere Tage im wichtigen Weihnachtsgeschäft beeinträchtigen.

Nach der gescheiterten fünften Verhandlungsrunde für einen neuen Handels-KV will die Gewerkschaft - wenn nötig - ab Donnerstag wieder Kundgebungen und Warnstreiks organisieren, berichtete die ORF-"ZiB1" am Montagabend. Somit könnten Aktionen der Arbeitnehmer weitere Tage im wichtigen Weihnachtsgeschäft beeinträchtigen. Solche hatte es schon am Marienfeiertag und vorigen Weihnachtseinkaufssamstag gegeben.

Auf das Angebot der Arbeitgeber für eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent ohne soziale Staffelung hatte sich die Gewerkschaft bei der fünften Verhandlungsrunde nicht einlassen wollen. Einen neuen Gesprächstermin haben die Sozialpartner bisher nicht gefunden.

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Empfehlung für "eine nachhaltige Gehaltserhöhung" an die Unternehmen 

Beim Handels-KV geht es um die Gehälter von 430.000 Angestellten und Lehrlingen. Es ist der zweitgrößte Kollektivvertrag in Österreich. Die Gewerkschaft pocht auf ein Plus von 9,4 Prozent. Die rollierende Inflation von Oktober 2022 bis September 2023 lag bei 9,2 Prozent.

Sollte es auch in den nächsten Tagen zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter kommen, will die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine Empfehlung für "eine nachhaltige Gehaltserhöhung" an die Unternehmen abgeben - ungeachtet der neuen gewerkschaftlichen Drohung, wie WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bekräftigte. Einen höheren Abschluss schloss er einmal mehr aus.

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"Einseitiges Vorgehen" der Arbeitgebervertreter

GPA-Chefverhandlerin Helga Fichtinger kritisierte in der "ZiB1" ein "einseitiges Vorgehen" der Arbeitgebervertreter, sollte nur eine Empfehlung anstatt eines KV-Abschlusses erfolgen. Das sei "nicht der beste Weg". Für Dienstag hat die Gewerkschaft konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen angekündigt.

Unterdessen sieht Trefelik die Einhaltung der sogenannten Benya-Formel wie berichtet bereits "mehr als erfüllt" an, weil die Produktivität und die Umsätze im Handel rückläufig seien. Bei der Benya-Formel sind die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate plus das durchschnittliche Produktivitätswachstum Ziel des Ausgleichs in den Kollektivvertragsverhandlungen.

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