Härtefallfonds: Kosten in Millionenhöhe für Förder-Kontrollen regen auf

Mehrere Geldscheine in einem weißen Kuvert.
2.500 Selbstständige werden derzeit aufwendig überprüft. Für die Grüne Wirtschaft sind die Kosten in Millionenhöhe nicht nachvollziehbar.

Die Überprüfung von Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, die Covid-Hilfsgelder erhalten haben, erweist sich nicht nur als mühsam, sondern kostet auch viel Geld. Wie berichtet erhielten Anfang Juni 2.500 Selbstständige eine eMail von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zwecks Nachkontrollen der Härtefallfonds-Förderungen. Überprüft werden die Auszahlungen für zwei Betrachtungszeiträume (Phase 2.3. und Phase 3). Viele Betroffene übten Kritik an der kryptischen Kommunikation und am aufwändigen Prozedere für das Nachreichen von Dokumenten - der KURIER berichtete. 

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Nun wurden die Kosten für die Nachkontrollen publik, die in die Millionenhöhe geht.

Für die Überprüfung der 2.500 Fördernehmer stellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY der Wirtschaftskammer (WKO) fast 3 Millionen Euro in Rechnung, exakt sind es 2.959.067,76 Euro. Für Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, sind die Kosten nicht  nachvollziehbar. Die im Vorjahr durchgeführte, erste Stichproben-Überprüfung von 100 Fördernehmern, kostete nur 114.780 Euro. 

Hälfte des Fördervolumens

Selbst unter Berücksichtigung des  größeren Aufwands wegen der höheren Anzahl an Unternehmen je Prüfung erscheint diese Preissteigerung nicht gerechtfertigt und die gesamte Prüfung ist einfach schlecht aufgesetzt“, sagt Jungwirth zum KURIER. Besonders absurd sei, dass die Kosten für den Prüfauftrag fast die Hälfte des für die 2.500 Fördernehmer  gewährten Fördervolumens in dem betrachteten Zeitraum in Höhe von rund 6,4 Mio. Euro ausmachen würden.

Obendrein sei bei einer durchschnittlichen Fehlerquote von 23,27 Prozent wie bei der ersten Überprüfung hochgerechnet nur mit einem Rückfluss von rund 1,5 Mio. Euro zu rechnen. Die Ex-Post-Prüfung des Härtefallfonds, der von der WKO im Auftrag der Regierung abgewickelt wurde, ist am Mittwoch Thema im erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer. 

Steuerberater nötig

Kritik übt Jungwirth auch an der aufwändigen Ausgestaltung der Prüfung, die von vielen Kleinstunternehmen nicht allein zu bewältigen sei. Diese müssten eine/n Steuerberater/in zu Rate ziehen. "Das ist wie eine Großbetriebsprüfung und daher nichts anderes als eine Wirtschaftsbelebungsmaßnahme für die Steuerberatungskanzleien", so Jungwirth. Das Ganze gehe an der Lebensrealität der EPU und Kleinstunternehmen vorbei.

Die Überprüfung durch EY läuft noch bis Jahresende. Auf Basis der Ergebnisse dieser Ex-Post-Prüfung wird dann die Wirtschaftskammer Rückforderungen, Mahnung und Abtretungen durchführen. 

2,4 Mrd. Euro ausbezahlt

Zur Erinnerung: Der mit Steuergeld gespeiste Härtefallfonds unterstützte 2020 und 2021 Ein-Personen- und Kleinstunternehmern, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren. Maximal 2.000 Euro konnte ein Betrieb pro Betrachtungszeitraum über die WKO  recht rasch und unbürokratisch beantragen. In Summe wurden 2,415 Milliarden Euro an 240.000 Förderwerber ausgezahlt. 

Prüfung ist gesetzliche Vorgabe

Die Wirtschaftskammer betont, die Prüfvorgaben des Finanz- und  Wirtschaftsministeriums auf Basis der Härtefallfonds-Richtlinie genauestens einzuhalten. Die wesentlichen Informationem zur Nachkontrolle sind auf wko.at/haertefallfonds im Bereich „Prüfung“ zu finden. Auch die Landeskammern stehen für Mitglieder in Detailfragen natürlich gerne zur Verfügung, etwa wenn es sich um Detailfragen zu den Beantragungszeiträumen handelt. 

Fragen und Antworten zur Nachkontrolle gibt es auch auf der Website von EY

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