Härtefallfonds: Ärger bei Selbstständigen über erneute Kontrollen

Mehrere Geldscheine in einem weißen Kuvert.
Wirtschaftsprüfer EY fordert von 2.500 Kleinstunternehmen Nachweise für Corona-Hilfen ein. Das Prozedere sorgt für Kopfschütteln.

Rund 2.500  Selbstständige erhielten dieser Tage eine eMail mit einem Betreff, der nichts Gutes verheißt: „Nachkontrolle von Härtefallfonds-Förderungen“. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY)  fordert darin die Förderungsnehmer auf, bis spätestens 4. Juli weitere Informationen und Nachweise zu übermitteln. Diese seien nötig, damit überprüft werden kann, ob die Förderkriterien für die Corona-Hilfen auch tatsächlich erfüllt worden sind. 

Maximal 2.000 Euro Corona-Hilfe aus dem Fonds

Zur Erinnerung: Der mit Steuergeld gespeiste Härtefallfonds unterstützte 2020 und 2021 Ein-Personen- und Kleinstunternehmern, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren. Maximal 2.000 Euro konnte ein Betrieb pro Betrachtungszeitraum über die Wirtschaftskammer (WKO)  recht rasch und unbürokratisch beantragen. In Summe wurden 2,415 Milliarden Euro an 240.000 Förderwerber ausgezahlt.

Bereits im Vorjahr sorgte eine erste stichprobenartige Überprüfung durch EY für Wirbel. Der ursprüngliche Fragebogen bestand aus 110 Fragen, die für Einzelpersonen nicht bewältigbar waren. Nach Protesten wurden die Kontrollen etwas entschärft. 

Die  jetzige, zweite  Überprüfungswelle wurde nicht von der WKO, sondern direkt von der Regierung beauftragt. Davon betroffen sind vor allem Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen wie Massagesalons, heißt es beim Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Wien (SWV), der zahlreiche eMails von Fördernehmern erhalten hat. 

Eine Frau erhält eine entspannende Kopf- und Brustmassage.

Vor allem körpernahe Dienstleister sind von Kontrollen betroffen

Anschreiben mit Spam verwechselt

Was die Betroffenen besonders aufregt ist die kryptische Kommunikation und der enorme Bürokratieaufwand. So waren sich viele Überprüften zunächst gar nicht sicher, ob es sich tatsächlich um ein offizielles Anschreiben handelt. „Alles ist wieder unglaublich kompliziert aufgebaut und man benötigt sogar ein Microsoft-Konto, um den Prozess überhaupt starten zu können“, berichtet SWV-Vorsitzender Marcus Arige dem KURIER. Das Schreiben sei bei vielen im Spam-Ordner gelandet, der Inhalt teilweise nur auf Englisch verfügbar und es seien 20 Schritte nötig, um überhaupt zum tatsächlichen Fragebogen zu gelangen.

Kritik kommt auch am knapp bemessenen Zeitlimit für die Nachweise bis Anfang Juli. Dazu die Drohung: "Wenn unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden oder die Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden, müssen die Förderungen zurückgezahlt werden", heißt es in dem Schreiben. 

Ein Mann mit dunklen Haaren sitzt auf einem roten Sessel.

SWV-Wien-Vorsitzender Marcus Arige

Arige verweist auf die möglichen Kosten bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters zur Erbringung der Nachweise. Werde ein solcher benötigt, koste dieser womöglich mehr, als die gesamte Höhe der Förderung ausgemacht habe. Der SWV-Wien-Vorsitzende sieht nicht ein, dass "Selbstständige zu Bittstellern degradiert werden und um jeden Cent betteln müssen, während sich Superreiche wie Rene Benko dank persönlicher Beziehung zur ÖVP Staatshilfen in Millionenhöhe erhalten und sich auf Kosten der Steuerzahler eine goldene Nase verdienen“. 

Wirtschaftskammer verweist auf Gesetz

Bei der Wirtschaftskammer (WKO) heißt es auf Anfrage, dass die Förderrichtlinien eine stichprobenartige Kontrolle vorsehen würden. Aktuell finde die so genannte Härtefallfonds-Ex-Post-Prüfung im Auftrag der Bundesregierung - also die Nachkontrolle - statt. Dabei seien die Prüfvorgaben des Finanz- und  Wirtschaftsministeriums auf Basis der Härtefallfonds-Richtlinie genauestens einzuhalten.

Weitere Informationen

Die wesentlichen Informationem zur Nachkontrolle sind auf wko.at/haertefallfonds im Bereich „Prüfung“ zu finden. Auch die Landeskammern stehen für Mitglieder in Detailfragen natürlich gerne zur Verfügung, etwa wenn es sich um Detailfragen zu den Beantragungszeiträumen handelt. Hauptansprechpartner für Förderwerber im Prüfprozess ist EY. Fragen und Antworten zur Nachkontrolle gibt es auch auf der Website von EY

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