Echte Härte beim Härtefallfonds: Kammer lässt eigene Mitglieder prüfen

Echte Härte beim Härtefallfonds: Kammer lässt eigene Mitglieder prüfen
Nachweispflicht für 2.000 Euro Hilfe entpuppt sich als Bürokratiemonster. Selbstständige fühlen sich von ihrer Interessensvertretung „papierlt“.

Tausende Selbstständige werden derzeit im Auftrag ihrer eigenen Interessensvertretung „gefilzt“. Der Grund: Die Wirtschaftskammer (WKO) beauftragte die Wirtschaftsprüfer von EY (Ernst & Young) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle der Auszahlungen aus dem von ihr abgewickelten Härtefallfonds. Dieser von Steuergeld gespeiste Corona-Soforthilfe-Fonds unterstützte Ein-Personen- und Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Not geraten waren. Maximal 2.000 Euro konnte ein Betrieb pro Betrachtungszeitraum recht unbürokratisch beantragen.

Dies tat auch Paul Fried, der als Projektmanager selbstständig tätig ist, im Lockdown plötzlich ohne Auftrag dastand und das Geld zur Überbrückung bitter nötig hatte. Der Niederösterreicher staunte nicht schlecht, als er jetzt von EY aufgefordert wurde, sämtliche Nachweise für Umsatzeinbruch und Kostenunterdeckung nachzureichen. Nicht die Nachweispflicht selbst überraschte ihn – die steht in den Richtlinien und ist für ihn selbstverständlich – sondern die Art und Weise, wie diese erbracht werden muss.

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