Geld vom Härtefallfonds: Kompliziert, aber zeitnah

Geld vom Härtefallfonds: Kompliziert, aber zeitnah
Rechnungshof prüfte die Auszahlung der Corona-Hilfe und kritisiert mehrfache Änderung der Richtlinien.

805.000 Förderanträge wurden eingebracht. Rund 896 Millionen Euro wurden an 209.000 Personen ausbezahlt. Der Corona Härtefallfonds wurde geschaffen, um Ein-Personen-Unternehmen oder kleine Familienbetriebe den Einnahmenentfall während der Coroankrise teilweise auszugleichen. Es wurde durchschnittlich 1000 Euro ausbezahlt.

Es gab zwar mit 30.000 Euro eine Förderobergrenze, aber keine Untergrenze für die Auszahlungen, kritisiert der Rechnungshof in seinem Prüfbericht. Es wurden auch sehr kleine Beträge ausbezahlt. Dadurch ergab sich ein hoher bürokratischer Aufwand.

Schwer verständlich

Bemängelt wird von den Prüfern das „komplexe und schwer verständliche Modell für die Berechnung der Förderhöhe“. Jeder Förderantrag musste anhand des „individuellen Entgangs des Nettoeinkommens in einem oder mehreren abgegrenzten Zeiträumen“ berechnet werden. Dazu kamen häufige und auch rückwirkende Änderungen der Förderrichtlinie sowie Neuinterpretationen. Es ergab sich daher „ein hohes Risiko an Effizienzverlusten“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes. Vor allem der Zeitdruck und die Unsicherheit über den Verlauf der Pandemie „eröffneten ein erhebliches Risikopotenzial im Hinblick auf Verfehlungen der Zielsetzungen des Härtefallfonds“.

Der Rechnungshof gesteht dem Wirtschaftsministerium allerdings auch zu, „bei der operativen Konzeption der Förderrichtlinie zum Härtefallfonds fachliches Neuland“ betreten zu haben. Auch zum Wirken der für die Abwicklung der Auszahlungen zuständigen Wirtschaftskammer hat der Rechnungshof einen Kommentar abgegeben. Trotz des Zeitdrucks und der mehrfachen Änderungen der Förderrichtlinien wurden die Auszahlungen „im Wesentlichen zeitnah abgewickelt“.

Auch der Frage, welche Branchen die Auszahlungen vom Härtefonds bekommen haben, ist der Rechnungshof nachgegangen. 72 Prozent der Förderungen gingen an Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Tourismus und Gastronomie, Soziales Gesundheit und Pflege sowie Handel.

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