Zerschlagung vom Tisch: Was das Google-Urteil bedeutet

Zusammenfassung
- US-Gericht lehnt Zerschlagung von Google ab, verlangt aber Datenfreigabe für Konkurrenten mit Einschränkungen.
- Exklusive Suchmaschinen-Deals wie mit Apple bleiben erlaubt, müssen aber für andere Anbieter geöffnet werden.
- KI-Firmen und Smartphone-Hersteller profitieren vom Urteil, während traditionelle Suchmaschinen Kritik üben.
Bei Google gab es am Dienstag Grund zum Feiern. Ein US-Bundesgericht lehnte eine vom US-Justizministerium geforderte Zerschlagung des Suchmaschinenkonzerns ab. Zuvor stand die Abspaltung des Browsers Chrome oder des mobilen Betriebssystems Android zur Diskussion. Marktbeobachter hatten solchen Maßnahmen ohnehin nur geringe Chancen eingeräumt.
Die Regierung sei in ihren Forderungen zu weit gegangen, beschied der mit dem Fall betraute Richter Amit Metha in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch. Er wies Google allerdings dazu an, Daten aus seiner Suche mit der Konkurrenz zu teilen. Allerdings mit Einschränkungen.
Für Google war der Urteilsspruch das unter den gegebenen Umständen wohl bestmögliche Ergebnis der seit fast fünf Jahren andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch Anleger reagierten erfreut. Die Aktien der Google-Muttergesellschaft Alphabet legte am Mittwoch zeitweise fast neun Prozent zu.
Monopolstellung
Noch vor einem Jahr bescheinigte Richter Metha Google in einem ersten Urteil unerlaubte Methoden angewandt zu haben, um eine Monopolstellung bei der Online-Suche zu erlangen und aktiv daran gearbeitet zu haben, die marktbeherrschende Stellung aufrechtzuerhalten.
So hatte der Suchmaschinenkonzern 2022 allein an Apple rund 20 Milliarden Dollar (17 Milliarden Euro) jährlich dafür bezahlt, um am iPhone als Suchoption voreingestellt zu sein. Auch der Firefox-Hersteller Mozilla lukrierte beträchtliche Summen von Google.
Das soll nach dem Richterspruch auch weiterhin möglich sein. Allerdings dürfen die Vereinbarungen nicht mehr exklusiv sein. Das bedeutet, dass auch andere Angebote in die Dienste integriert und beworben werden dürfen. Eine in der EU übliche Abfrage, welche Suchmaschine standardmäßig zum Einsatz kommen soll, lehnte der US-Richter ab.
Das Aufkommen generativer Künstlicher Intelligenz habe den Verlauf des Falles verändert, begründete der Richter seine Entscheidung. Millionen Menschen würden Chatbots wie ChatGPT nutzen, um Informationen zu bekommen, die sie zuvor über Suchmaschinen gesucht haben. Zwar seien die Chatbots noch weit davon entfernt, die traditionelle Suche ersetzen zu können. Sie würden aber zunehmend um Funktionen erweitert, damit sie wie Suchmaschinen funktionieren, berief sich der Richter auf Stimmen aus der Branche.
KI-Firmen profitieren
Von den Google-Daten dürften deshalb vor allem KI-Firmen wie der ChatGPT-Macher OpenAI oder Perplexity profitieren. Sie können nun auf Daten aus der Google-Suche zurückgreifen und ihre Angebote verbessern. Beide haben bereits Suchangebote am Start. Künftig können sie sich verstärkt als Google-Alternative positionieren.
Bislang hatten die KI-Firmen vor allem mit der Verbreitung ihrer Angebote Probleme. Jetzt könnte Apple etwa ChatGPT – wohl auch gegen Bezahlung – als Suchmaschine integrieren und bewerben, ohne dabei gegen Vereinbarungen mit Google zu verstoßen.
Smartphone-Hersteller unter den Gewinnern
Gewinner des Richterspruchs sind auch Apple und andere Smartphone-Hersteller, die nicht mehr exklusiv an Vereinbarungen gebunden sind. Apple wird seine Verträge mit Google wohl neu verhandeln. Die Apple-Aktien stiegen ebenfalls um bis zu drei Prozent.
Aber auch Mozilla, das hinter dem Browser Firefox steht, kann aufatmen. Mehr als 80 Prozent der sich auf rund 600 Mio. Dollar (515 Millionen Euro) im Jahr belaufenden Einnahmen des Browserherstellers kommen seit Jahren von Google.
Kritik von Mitbewerbern
Wenig Freude mit dem Urteil haben rivalisierende traditionelle Suchmaschinen. Das Gericht habe es versäumt, „die notwendigen Änderungen zu erzwingen, um Googles illegales Verhalten zu bekämpfen“, erklärte Gabriel Weinberg, Chef des Konkurrenten Duckduckgo. Nutzer müssten deshalb weiter unter der Marktdominanz des Konzerns leiden.
Weiterer Prozess
Gegen Google ist in den USA noch eine weitere Klage anhängig. Sie könnte ebenfalls zur Abspaltung von Geschäftsbereichen führen. Im April stellte ein US-Gericht fest, dass Google bei digitalen Werbetechnologien ein illegales Monopol betreibt. Eine Verhandlung über Maßnahmen ist ebenfalls noch im September angesetzt.
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