Geschädigte Aktionäre zerren VW in Österreich vor Gericht

epa05229459 (FILE) A file photo dated 14 September 2011 of a Volkswagen (VW) 'Touareg' model driving down a steep incline in front of the landmark Frankfurt Fair Tower building at the International Motor Show IAA in Frankfurt/Main, Germany. Media reports on 24 March 2016 citing statements of the car producers that some 800,000 vehicles of the identically constructed VW Touareg and Porsche Cayenne have to be recalled because of a possibly loose security bolt in the pedal system of the cars. EPA/ARNE DEDERT *** Local Caption *** 50024121
Brisanter Prozess beginnt am Gericht in Kufstein. VW-Anwälte halten österreichische Gerichte für "nicht zuständig".

Der Tiroler Christian N. ist einer von Hunderten geschädigten österreichischen VW-Aktionären. Ende März 2015 kaufte der Akademiker über seine Hausbank 120 Aktien der Volkswagen AG um insgesamt 29.022 Euro. Die Aktie notierte damals bei einem Kurs von 241,85 Euro. Seit Oktober 2014 hatten die Papiere um etwa 90 Euro zugelegt. Was sollte da schon schiefgehen? Der VW-Konzern galt als unsinkbares Schiff der deutschen Wirtschaft, mit dem ehrgeizigen Ziel, die Nummer eins auf dem Auto-Weltmarkt zu werden.

Doch es kam alles anders: Die jahrelangen Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkw, die im Herbst 2015 durch US-Umweltbehörden öffentlich wurden, brachten den Auto-Riesen ins Wanken. Der Kurs der VW-Aktie brach um bis zu 150 Euro ein. Christian N. verkaufte dann im Jänner 2016 die VW-Papiere mit einem herben Verlust. Sein Investment hatte fast 50 Prozent des Wertes eingebüßt.

Nun zerrt der Anleger den Autokonzern vor Gericht. Am Donnerstag beginnt vor dem Bezirksgericht Kufstein ein richtungsweisender Schadenersatzprozess gegen VW. Denn: Es muss vorerst generell klären, ob österreichische Gerichte für Anlegerklagen gegen VW zuständig sind.

"Bewusste Schädigung"

"Mein Mandant hat auf Basis falscher Informationen die VW-Aktien zu teuer gekauft, weil ihm fundamentale Informationen über die Risken aus der Abgasaffäre verschwiegen wurden. Er wurde vorsätzlich sittenwidrig durch unterlassene Ad-hoc-Meldungen geschädigt", behauptet Anwalt Lukas Aigner, der mehr als hundert VW-Aktionäre vertritt. "Wir gehen davon aus, dass ein österreichischer Anleger und Konsument, der bei einer österreichischen Bank VW-Aktien gekauft hat, in Österreich klagen kann."

Urteil des Oberlandesgrichts Linz

Der Anwalt untermauert seine Ansicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die in ein druckfrisches Urteil des Oberlandesgerichts Linz im Zusammenhang mit der Barclays Bank eingeflossen ist. Das besagt, dass das Gericht am Ort des Schadenseintritts, sprich dem Wohnsitz des Anlegers bzw. am Ort seiner kontoführenden Bank, zuständig ist.

"VW möchte die Verfahren in Deutschland austragen, weil der Konzern sich vor deutschen Gerichten bessere Erfolgschancen erhofft", sagt Aigner. "Nach dem österreichischen Recht sind die Anleger aber besser gestellt als nach dem deutschen."

Die Wiener Anwälte von VW waren trotz mehrmaliger Versuche dann am Montagnachmittag für eine Stellungnahme doch nicht zu erreichen. In einem Parallelverfahren am Landesgericht Korneuburg haben sie aber vorgebracht, dass für Klagen gegen VW "ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig" sei. Auch habe VW "keine Ad-hoc-Meldepflichten verletzt".

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