Fünf Jahre Dieselskandal: VKI geht mit VW hart ins Gericht

FILE PHOTO: Hearing over VW diesel emissions cheating scandal, in Braunschweig
Auch Minister Anschober übt Kritik: "Höchst an der Zeit, dass VW auch in Österreich endlich Vergleichsbereitschaft zeigt". Laut VW ist kein Schaden entstanden.

Heute vor fünf Jahren ist der Dieselskandal bekannt geworden. Die von VW manipulierten Abgaswerte bei Millionen Autos wurden am 18.09.2015 von den US-Umweltbehörden öffentlich gemacht. Verbraucherschützer in Europa kritisieren den Umgang des Autoherstellers mit seinen Kunden. Der VKI wirft Volkswagen vor, sein Fehlverhalten zu bestreiten. VW gibt an, den Käufern sei kein Schaden entstanden.

"Das ist eine skandalöse Haltung eines Großkonzerns und für die österreichischen Geschädigten eine unhaltbare Situation", erklärte Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Freitag in einer Aussendung.

Es sei "höchst an der Zeit, dass VW auch in Österreich endlich Vergleichsbereitschaft zeigt", kritisierte Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne).

Der VKI hatte im Auftrag des Ministeriums und der Arbeiterkammer (AK) 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt 60 Mio. Euro. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass VW in Deutschland Kunden entschädigt werden, in Österreich aber nicht.

Die VW AG erklärte am Freitag auf APA-Anfrage, dass sie der Ansicht sei, dass "den Käufern kein Schaden entstanden ist und kein Anspruch auf Ersatz von geltend gemachten Beträgen besteht. Denn die Wiederverkaufswerte sind über Jahre stabil geblieben. Überdies hat das Software-Update die Umschaltlogik beseitigt."

Rückenwind für die Sammelklagen der Verbraucherschützer in Österreich bringt ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland: Dort hatte der oberste Gerichtshof, der Bundesgerichtshof, am 25. Mai bestätigt, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt habe und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden sei. Nach Ansicht des VKI ist dieses Urteil auf Österreich übertragbar und stellt die Haftung von VW außer Streit, womit lediglich die Schadenshöhe zu klären wäre.

Der VKI hat in den 16 Sammelklagen einen Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt geltend gemacht und einen Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den vollen Kaufpreis nicht wert waren. Gerichtsgutachten in anderen Verfahren belegen einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent. Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Innsbruck, erstritten von Rechtsanwalt Michael Poduschka, sprach sich bereits zugunsten eines betroffenen VW-Käufers aus. Das Gericht verurteilte VW zu Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises.

Anlässlich des Jahrestags werfen in ganz Europa Verbraucherschutzorganisationen VW vor, mit aller Macht Schadenersatzzahlungen an Kunden auszuweichen. Der weltgrößte Autobauer fahre eine Hinhaltetaktik und nutze Gesetzeslücken sowie den ungleichen Zugang europäischer Verbraucher zur Justiz aus, teilte der Europäische Verbraucherverband Beuc in der Nacht auf Freitag mit. "Nach einem Rechtsbruch in massivem Ausmaß hat VW die gerechtfertigten Klagen der Verbraucher ignoriert", kritisierte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. "Das werden wir nicht dulden."

Der deutsche Autofahrerklub ADAC beklagte, dass durch den Dieselskandal die gesamte Technologie in Verruf geraten sei.

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