Debatte in Deutschland
Eigentlich sind die Fluglinien verpflichtet, binnen 7 Tagen das Geld im Falle einer Flugstreichung zurück zu überweisen. In der Praxis dauert das oft deutlich länger. Das hat in Deutschland jetzt zu einer Debatte geführt. In einem Bericht der Welt am Sonntag wird eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums zitiert. Es sei zentral, dass die Unternehmen dieser gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung binnen sieben Tagen „proaktiv nachkommen“ – ansonsten „wird man die Vorkasse-Praxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen“.
Ähnlich sieht man das offenbar beim für Konsumentenschutz und Soziales zuständigen Ministerium in Österreich. Zitat: „Aus Sicht des Konsument:innenschutzes sind hohe Vorauszahlungen jedenfalls unvorteilhaft: Verbraucher:innen geraten dadurch in eine schwächere Vertragsposition, denn die Wahrnehmung der Rechte ist schwerer, wenn schon gezahlt ist, und sie müssen in aller Regel ein allfälliges Insolvenzrisiko des Unternehmens tragen“, heißt es auf KURIER-Anfrage aus dem Ministerium. Von der EU-Kommission sei eine „einheitliche europarechtliche Einschränkung der Anzahlungspraxis“ bereits angedacht, heißt es weiter. Und: Das Ministerium setze „sich hierbei für die Begrenzung von Anzahlungen im Reiserecht ein“.
Zum Teil lange Wartezeiten
Grundsätzlich wünschenswert wäre eine geänderte Regelung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten jedenfalls, sagen auch Elisabeth Barth vom VKI und Julia Pasquali von der Arbeiterkammer Wien. Sie haben in der Praxis mit vielen Anfragen zu Flugstreichungen zu tun.
Wie lange sich Airlines manchmal für Rücküberweisungen Zeit lassen? „Manchmal sind es ein paar Wochen, es gibt aber auch krasse Fälle von mehreren Monaten“, erklärt Elisabeth Barth, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum im VKI. Vor allem, wenn nicht direkt über die Airline, sondern bei einer Vermittlungsagentur gebucht wurde. Schwierig gestalte sich oft die Kommunikation mit Billiganbietern, sagt die Expertin. Der Kundenkontakt funktioniere bei Netzwerk-Carriern wie der AUA besser.
Tipps für Betroffene
Was man versuchen könnte, ist via Charge Back über die Kreditkartenfirma das Geld selbst zurückzuholen, so Barth. Die Grenze, bei der das möglich ist, ist ein halbes Jahr. Ansonsten bleibe der Weg über Einrichtungen wie das Europäische Verbraucherzentrum.
Ähnliches berichtet die Arbeiterkammer. Julia Pasquali, Konsumentenschützerin der AK Wien, rät, eher bei einem Netzwerk-Carrier als bei einer Billig-Fluglinie zu buchen. Was viele nicht wissen: Auch wenn über eine Vermittlungsagentur gebucht wird, ist die Airline selbst der direkte Ansprechpartner bei Rückzahlungsforderungen.
Branche skeptisch
Ein eindeutiges Pro oder, was eher zu erwarten wäre, Kontra zur Änderung der Bezahlmodalitäten war aus österreichischen Luftfahrtkreisen gestern nicht zu hören. Hier gibt man aber zu bedenken, dass durch die Vorleistung
für die Fluggesellschaften gewährleistet werde, dass Kunde oder Kundin den Flug auch wirklich in Anspruch nimmt. Außerdem gebe es im aktuellen System unter Umständen Frühbucherrabatte, die bei einer Systemänderung so nicht mehr gewährt werden könnten. Das Thema sei wie so oft nicht nur schwarz oder weiß zu betrachten. Wichtig sei auf jeden Fall Einheitlichkeit, heißt es aus Branchenkreisen.
Zur Frage der Änderung der Vorkassepraxis wollte man sich auch bei der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines nicht äußern.
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