KURIER: Wie wählt man die richtige Gesellschaftsform?
Maria Thierrichter: Ist das Projekt groß und damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.
Worauf muss man beim Firmennamen achten?
Er muss aussprechbar sein. Also „Xksly GmbH“ geht nicht. Er darf auch nicht irreführend sein, etwa mit „Professor“ im Namen - wenn man kein Professor ist. Fragezeichen, Sonderzeichen, das @-Zeichen können aber enthalten sein. Vor allem muss erkennbar sein, was das Unternehmen macht. Mein Rat: Das Unternehmen sollte ungefähr so heißen wie das, was man tut. Ich empfehle eine Kombination aus Firma, Marke und Internetdomain. Und natürlich muss man vorher klären, ob es den Markennamen schon gibt.
Soll ich meinen Firmensitz zu Hause haben?
Das ist die billige Variante. Nur ist dann die Adresse im Firmenbuch auch die private. Das muss man mögen.
Wie viel Gründungskapital brauche ich?
Bei einer Offenen Gesellschaft brauche ich kein Gründungskapital. Bei der Kommanditgesellschaft braucht es eine Haftungseinlage, die nach oben hin offen ist. Bei der Aktiengesellschaft braucht man 70.000 Euro, aber zum Start nur ein Viertel davon. Für eine GmbH braucht man 35.000 Euro Startkapital. Bei der Gründung reicht aber die Hälfte. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH reichen zum Start 5.000 Euro. Dafür gibt es aber Auflagen.
Welche Gründungskosten muss man sonst noch einplanen?
Die durchschnittlichen Kosten für die Rechtsberatung liegen zwischen 100 und 3.000 Euro. Plus Steuerberater und die Kosten für die Markenrechtsrecherche.
Warum braucht man einen Gesellschaftsvertrag?
Er ist unglaublich wichtig, wenn mehrere Gründer an Bord sind. Er ist wie ein Ehevertrag. Er regelt alle Eventualitäten (vom Ausstieg eines Gründers bis zum Einstieg eines Investors) und erspart im Streitfall später hohe Kosten.
Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?
Bei einem Einzelunternehmen oder einer Offenen Gesellschaft hafte ich unbeschränkt mit meinem privaten Vermögen. Bei einer Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist mit der Hafteinlage. Bei der GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Warum sind Aufgriffsrechte wichtig?
Vor allem für den Todesfall eines Gesellschafters sollte man ein Aufgriffsrecht planen; sonst sitzen die Erben meines Partners in der gemeinsamen Firma. Und wichtig ist das Aufgriffsrecht auch, falls über einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst greift der Masseverwalter auf die gemeinsame Firma zu.
Was muss ein Gründer zum Thema Kapitalerhöhung wissen?
Gerade Startups zielen auf Investoren ab. Wenn die über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Womit wir wieder beim Gesellschaftsvertrag wären, der das alles regeln soll.
Wie lange dauert eine Gründung?
Zwei bis drei Tage. Sogar eine GmbH. Weil ja schon alles digital geht. Die Eintragung im Firmenbuch geht auch sehr schnell. Und die Steuernummer beim Finanzamt dauert auch nicht mehr lange.
Kommentare