Fehler der Finanz trieb Pflegefirma in die Pleite

Rechtssicherheit für die Vermittlung freiberuflicher Pflegekräfte
Fall VisiCare. Nachforderung von 6 Mio. Euro Lohnsteuer bedeutete das Aus .Es gab gar keine versteckte Anstellung, urteilte jetzt das Höchstgericht.

Darf diplomiertes Pflegepersonal auf freiberuflicher Basis an Spitäler und Heime vermittelt werden? Der Wiener Pflegedienstleister VisiCare tat jahrelang genau das und schlitterte deshalb vor fast zwei Jahren in eine Mega-pleite – der KURIER berichtete. Die Agentur betrieb einen "Schwesternpool" von rund 4000 Pflegekräften, die – zum Teil neben ihrer Anstellung in einem Spital – auch nebenberuflich jobbten.

Das Finanzamt vermutete bei den vermittelten freiberuflichen Pflegerinnen eine versteckte Anstellung und stellte Lohnsteuerbescheide in Höhe von rund sechs Millionen Euro aus. Das Unternehmen hätte das Personal nicht nur vermittelt, sondern soll wie ein Arbeitskräfteüberlasser eine Art Dienstverhältnis mit den Pflegekräften abgeschlossen haben, so die Ansicht der Finanz.

Kein Aufschub

VisiCare legte gegen die Nachforderungen Berufung ein, blitzte damit aber beim Bundesfinanzgericht ab. Die Finanz stellte daraufhin die sechs Mio. Euro fällig, was die Agentur nicht stemmen konnte und daher in Konkurs ging. Für eine weitere Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewährte die Finanz keine Zahlungsaufschiebung mehr.

Inzwischen liegt die VwGH-Entscheidung vor – und gibt dem Fall eine neue Wende. Das Höchstgericht wertet die Vermittlung der Pflegekräfte nämlich als korrekt und kann keine versteckte Anstellung erkennen. Die Finanz habe die hohen Nachforderungen aufgrund einer rechtlichen Fehleinschätzung gestellt, erläutert VisiCare-Anwalt Franz Althuber und sieht das Geschäftsmodell voll rehabilitiert. Für das Unternehmen kommt die Erkenntnis freilich zu spät, es wurde inzwischen liquidiert. Die ehemalige Geschäftsführung kann jedoch hohen Haftungsansprüchen entgehen, die im Falle der ursprünglichen Einstufung als Arbeitgeber gedroht hätten.

Rechtssicherheit

Die VwGH-Entscheidung dürfte über den Einzelfall hinaus wirken. "Für andere, vergleichbare Vermittlungsagenturen bedeutet die Entscheidung Rechtssicherheit", sagt Althuber. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) sieht dadurch die Möglichkeit, Pflegeengpässe nicht nur im stationären, sondern auch in Haushalten besser abdecken zu können. "Der Bedarf an selbstständigen Pflegepersonal für bestimmte Einsätze wie zur Spitzenabdeckung in Spitälern oder in der Wundversorgung ist absolut gegeben", erläutert ÖGKV-Vizepräsident Karl Schwaiger. Eine gesetzliche Klarstellung, die vor "Zwangsanstellungen durch die Gebietskrankenkassen und Finanzämtern" schützt, fordert Christian Ebner, Obmann der Selbstständigen-Lobby Freemarkets.at.

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