Ratgeber und Hotline sollen vor Fake-Bewertungen schützen
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Falsche Bewertungen auf Google, Tripadvisor oder anderen Online-Plattformen können Hotels und Gastronomiebetrieben Umsatzeinbußen bescheren. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Gäste mit schlechten Bewertungen gedroht haben, um Rabatte zu erhalten.
Wie man sich gegen Fake-Bewertungen wehren kann, ist vielen Unternehmen nicht immer klar. Das Tourismusministerium hat jetzt eine Broschüre zum Umgang mit bösartigen Online-Bewertungen veröffentlicht und hilft ab morgen, Montag, auch mit einer Telefon-Hotline. Sie ist Montag bis Freitag zu Bürozeiten unter +43 71100 807597 erreichbar.
Schnellere Verfahren gefordert
Branchenvertreterinnen und -vertreter fordern schon länger schnelle Verfahren gegen den Missbrauch durch gekaufte oder koordinierte Fake-Bewertungen. Zur Diskussion stand u. a. auch eine Klarnamenpflicht. Kärntner Touristiker machten sich zuletzt für ein österreichisches Modell zur Regulierung unter Einbindung von Konsumentenschutz, Plattformbetreibern und Branchenvertretung stark.
Vorbild Italien
Als Vorbild gilt ein Regelwerk, das im April in Italien in Kraft getreten ist. Es sieht u. a. vor, dass
- Bewertungen nur von Personen abgegeben werden dürfen, die die Dienstleistung oder das Produkt auch tatsächlich genutzt haben.
- Ihre Bewertung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme der Leistung veröffentlicht werden.
- Der Kauf oder Verkauf von Bewertungen, aber auch die Beeinflussung durch Rabatte oder andere Gegenleistungen ist ausdrücklich verboten.
- Unternehmen können auch die Entfernung von Bewertungen verlangen, die älter als zwei Jahre sind oder sich nachweislich auf veränderte Umstände beziehen.
Der Leitfaden für den Umgang mit Fake-Bewertungen für Gastronomie-, Beherbergungs- und andere Tourismus- und Freizeitbetriebe kann auf den Seiten des Tourismusministeriums heruntergeladen werden.
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