Fahrradhersteller schränken Onlinehandel ein

epa03380258 Britain's Manon Carpenter is on her way to take the third place in the women's downhill race at the Mountainbike World Championsships in Saalfelden/Leogang, Austria, 02 September 2012. EPA/EXPA/JUERGEN FEICHTER
Bikes dürfen "laut Vertriebsrichtlinien" nicht unter dem Listenpreis angeboten werden. Wettbewerbsbehörde ermittelt.

Mehrere namhafte Fahrradhersteller beschränken teilweise den Onlinehandel von Mountainbikes, Cityrädern und Co.

Um die Gefahr eines Preiskampfes im Internet zu bannen, schreiben die Hersteller den Händlern offenbar vor, die Fahrräder online mit dem unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) anzubieten. Während KTM bisher keine Stellungnahme abgegeben hat, bestätigte Giant, dass im Internet "nicht unter UVP verkauft oder angeboten" werden dürfe.

Andere Hersteller sprechen von "selektivem Vertrieb". Bei den Wettbewerbsbehörden läuten jedenfalls die Alarmglocken. "Wir haben dazu bereits Ermittlungen aufgenommen. Untersucht wird in Richtung vertikale Preisbindungen", sagte die Pressesprecherin der Bundeswettbewerbsbehörde, Veronika Haubner, auf APA-Anfrage.

Was heißt vertikale Preisbindung?

"Vertikale Preisbindungen liegen vor, wenn Produzenten mit ihren Händlern das Preisniveau abstimmen, das die Händler von ihren Kunden verlangen sollen", erklärte Haubner. Vorgegebene Mindestpreise und Preisvereinbarungen für den Weiterverkauf sind in Österreich verboten, weil sie den preislichen Wettbewerb beschränken und ein höheres Preisniveau bewirken, heißt es auf der Webseite der Behörde. Laut Haubner gab es in der jüngsten Vergangenheit ähnliche Fälle in der Elektronik- und Lebensmittelbranche.

Auslöser

Stein des Anstoßes war folgender Satz bei einem österreichischen Online-Händler: "Laut Vertriebsrichtlinien müssen wir die Fahrräder mit UVP in unserem Webshop anpreisen. Bitte besuchen Sie unsere Filialen oder mailen uns Ihre Telefonnummer für ein individuelles Preisangebot." Angeführt wurden Räder der Marken KTM, Giant, Scott, Haibike, Mondraker, Kuota, Lapierre und Kona sowie Puch.

Der Geschäftsführer des Webshops wollt auf APA-Anfrage die Vertriebsrichtlinie nicht kommentieren. Tatsächlich liegen die Preise des Webshop-Betreibers merklich unter dem online angegebenen Listenpreis. Den Namen des Shops wollte er in diesem Zusammenhang nicht in den Medien lesen.

Wenn Fahrräder im Internet zum Einheitspreis angeboten werden müssen, ist ein sinnvoller Preisvergleich nicht möglich, lautet die Kritik des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer. Auch der Wettbewerb sei dadurch massiv eingeschränkt. Das ist bereits einigen Konsumenten aufgefallen. In einem Forum schreibt ein potenzieller Fahrrad-Käufer: "Wollte mir ein Fahrrad der Marke Cube kaufen. Seltsamerweise kostet das gewünschte Modell in jedem Shop, auf jeder Plattform auf dem Cent gleich viel."

Reaktionen der Hersteller

Der oberösterreichischen Fahrrad-Hersteller KTM hat dazu gegenüber der APA bisher keine Stellungnahme abgegeben. Bei Giant bestätigte Hannes Klocker vom Österreich-Vertrieb der taiwanesischen Fahrradmarke allerdings den UVP-Zwang im Internet - "zum Schutz der Verkaufsaktivitäten aller Giant-Händler", wie es im Giant-Konditionenblatt, das im Normalfall in der Hauptsaison bis Ende August gilt, heißt. Demnach darf "aktuelle Ware nicht über Internet-Auktionen unter UVP verkauft oder angeboten werden". Wenn ein Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, "dann können wir eine weitere Belieferung blockieren", so Klocker.

Der Geschäftsführer von Scott Österreich und Deutschland, Hans Holzinger, hingegen betonte, dass der Satz, wonach die Räder online mit dem UVP angepriesen werden müssen, falsch sei. "Das dürfen und machen wir nicht", stellte er klar. Sehr wohl gebe es bei Scott aber einen "selektiven Vertrieb". Scott-Händler müssten etwa Ladenfläche und Öffnungszeiten haben. Damit könne man reine Onlinehändler wie Amazon ausschließen. Der Grund: "Wir wollen nicht, dass unsere Fahrräder neben Kochtöpfen verkauft werden", so Holzinger.

Bei der Marke Puch, die ihre Wurzeln in Graz hat und seit 1997 zum schwedischen Fahrradkonzern Cycleurope gehört, zeigte man sich überrascht über die Anfrage. "Bei Puch gibt es keine Einschränkungen der Händler", teilte eine Sprecherin mit. Man mutmaßt, dass der besagte Online-Händler wohl auf "Nummer sicher" gehen wolle, um keine Verstöße gegen die Vertriebsrichtlinien zu riskieren. Puch mache keinen Unterschied zwischen herkömmlichen Verkauf und Online-Handel.

Deutschland

In Deutschland ermitteln die Wettbewerbsbehörden aktuell wegen eines ähnlichen Themas: Die großen Sportartikel-Hersteller Adidas, Mammut, Asics und Co. verbieten den Verkauf ihrer Marken im Internet. Adidas praktiziert das schon länger und ist damit ins Visier des deutschen Bundeskartellamtes geraten. Die Behörde prüft, ob die Vertriebsbestimmungen des Konzerns den Online-Handel beschränken.

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