Ex-Signa-Manager will Gläubigern 0,0142 Prozent Quote zahlen
Signa
Über das Vermögen von Manuel Pirolt, früher Finanzchef der Signa, wurde am 6. März 2025 am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Nun hat der ehemalige Signa-Manager einen Antrag auf persönliche Entschuldung gestellt, wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) dem KURIER bestätigt.
Pirolt reichte seinen Antrag am 15. Juli 2026 ein – einen Tag vor Ablauf einer wichtigen Frist. „Bis zu diesem Stichtag konnten Verbraucher in Österreich noch ein verkürztes Abschöpfungsverfahren mit einer Laufzeit von nur drei Jahren beantragen. Diese Regelung war 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt worden, lief aber nach fünf Jahren aus. Wer den Antrag später stellte, hat keine Chance mehr auf Entschuldung nach diesem Modell“, so der AKV.
Zahlungsplan mit minimaler Quote
Obwohl das Konkursverfahren ursprünglich als Firmeninsolvenz eröffnet wurde, gilt Pirolt mittlerweile als Verbraucher. Der Grund: Er hat seine Unternehmereigenschaft verloren und bezieht nur noch unselbständiges Einkommen.
Pirolt bietet seinen Gläubigern einen Zahlungsplan an: Sie sollen über fünf Jahre hinweg eine Quote von 0,0142 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Bei angemeldeten Insolvenzforderungen von rund 1,265 Milliarden Euro – von denen allerdings der Großteil noch bestritten oder nicht geprüft ist.
Stimmen die Gläubiger diesem Zahlungsplan nicht zu, soll ein dreijähriger Tilgungsplan eingeleitet werden. Die Insolvenzverwalterin muss den Vorschlag nun auf Angemessenheit und Erfüllbarkeit prüfen. Auch das Insolvenzgericht muss entscheiden, ob der Zahlungsplan überhaupt zur Abstimmung zugelassen wird.
Strafrechtliche Verurteilung als Risiko
Für Pirolt könnte die Zeit zum entscheidenden Faktor werden. Selbst wenn die Gläubiger einem Zahlungsplan zustimmen, kann dieser laut AKV vom Gericht für nichtig erklärt werden – falls Pirolt innerhalb von zwei Jahren nach Bestätigung des Plans rechtskräftig wegen betrügerischer Krida verurteilt wird.
Betrügerische Krida liegt vor, wenn jemand vorsätzlich Vermögen verheimlicht, beiseiteschafft oder beschädigt, um Gläubiger zu schädigen. Signa-Gründer René Benko wurde im Juli 2026 wegen dieses Delikts rechtskräftig verurteilt.
Auch die Einleitung eines Tilgungsplans kann das Gericht ablehnen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlungsplan-Abstimmung bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida, Gläubigerbegünstigung, Vollstreckungsvereitelung oder falschen Vermögensverzeichnisses vorliegt. Ob gegen Pirolt Anklage erhoben wird, ist derzeit unklar. Dem Vernehmen nach bestreitet Pirolt alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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