Ex-Meinl-Bank-Chef Julius Meinl V. zu Schadenersatz verurteilt

Ex-Meinl-Bank-Chef Julius Meinl V. zu Schadenersatz verurteilt
Die "Presse" berichtet, dass das Oberlandesgericht Wien Meinl rechtkräftig zur persönlichen Haftung gegenüber einem getäuschten Anleger verurteilt hat.

Es ist eine juristische Premiere, von der die Presse in ihrer Ausgabe vom Donnerstag berichtet. Der 63-jährige Julius Meinl V., Mitglied der Meinl-Familie, die einst für eine Muster-Lebensmittelhandelskette stand, wurde vom Oberlandesgericht Wien verurteilt. Und zwar rechtskräftig zur persönlichen Haftung gegenüber einem getäuschten Anleger.

Konkret geht es um Schäden, die Anleger durch den Kauf von Zertifikaten der Meinl European Land, einer damaligen 100-Prozent-Tochter der Meinl Bank, deren Vorstand Meinl V. damals war, erlitten haben. Der Kläger hat argumentiert, dass er durch Werbebroschüren in die Irre geführt und über wesentliche Umstände falsch informiert wurde. Er hat offenbar angenommen, sein Geld in sichere Immobilien zu stekcen, er hat aber Zertifikate der Meinl European Land mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey erworben. Der Mann warf Meinl V. vor, in die Werbemaßnahmen eingebunden gewesen zu sein.

Es handelt sich laut dem Blatt um den ersten Fall in Österreich, in dem ein Bankmanager persönlich zur Haftung gegenüber einem Kunden herangezogen wird.

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