Ex-Vorstand Peter Sidlo verlor Millionen-Klage gegen Casinos Austria
Die Bestellung des ehemaligen FPÖ-Bezirksrates und Managers Peter Sidlo war eigentlich der Auslöser für die Casinos-Affäre. Sidlo wurde zum Kurzzeit-Vorstand des teilstaatlichen Glücksspielkonzern bestellt und 2019 vom Aufsichtsrat nach dem Ausapern der Chat-Protokolle von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid wieder abberufen. Er klagte die Casinos auf Kündigungsentschädigung von rund 2,35 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.
Das Wiener Handelsgericht hat Sidlos Klage nun abgewiesen (64 Cg 38/20w-32). Sidlo wurde dazu verurteilt, den Casinos die Verfahrenskosten von brutto 52.209 Euro zu ersetzen.
Sidlo war vom Aufsichtsrat am 2. Dezember 2019 mit sofortiger Wirkung als Vorstand abberufen worden. Mit der Begründung, er habe dem Gremium nicht die Wahrheit über die Vorgänge rund um seine Bestellung gesagt. Sein Vertrag als Vorstandsmitglied lief bis 30. April 2022. Eine ordentliche Kündigung, argumentierte Sidlo, hätte frühestens zu diesem Termin ausgesprochen werden können. Bei der Abberufung seien die formal erforderlichen Schritte nicht eingehalten worden.
Sidlos Klagssumme setzte sich folgend zusammen:
Leistungsbegehren Jänner 2020 bis Oktober 2021
628.571 Euro Jahresfixbezüge
683.333 Euro Jahresbonus-Akonto
85.714 Euro Sonderzahlungen
159.091 Urlaubsersatzleistung
24.312 Euro Sachbezüge
26.764 Euro Abfertigung Neu
73.333 Euro Betriebspension
Plus ein Feststellungsinteresse von insgesamt 672.675 Euro, das sich ebenfalls aus Fixbezügen, Boni, Sonderzahlungen etc. zusammensetzt.
Das Handelsgericht sah die Causa anders. Sidlo sei „zu Recht" entlassen worden, es habe keiner Prüfung allfälliger weitere Entlassungstatbeständige bedurft. Richterin Eva Poech-Frauendorfer begründete das Urteil mit "mangelnder Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat":
Die im Abberufungsbeschluss des Aufsichtsrates genannten Gründe Imageschädigung (des Unternehmens) und Reputationsverlust seien keine eigenständigen Abberufungsgründe, heißt es im Urteil, sondern "nur die Auswirkungen und damit das Gewicht der eigentlichen Pflichtverletzung, nämlich der mangelnden Offenheit". Das bezieht sich auf Sidlos Aussagen gegenüber dem Aufsichtsrat über die Vorgänge rund um seine Bestellung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sidlo bzw. sein Anwalt waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Sidlo hat vier Wochen Zeit, beim Oberlandesgericht Wien Berufung einzulegen.
Die Richterin zitiert im Urteil auch aus den Chats. Warum die Langversion des kritischen Berichts des Headhunters Zehnder über Sidlos Qualifikation für den Vorstandsjob nicht dem Gesamtaufsichtsrat zur Verfügung gestellt wurde, "ist für das Gericht nicht nachvollziehbar". Warum zur Evaluierung der Kandidaten überhaupt ein Personalberater eingeschaltet wurde, dem ohnehin nur eineingeschränkter Auftrag erteilt worden sei und dessen Ergebnis überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde, bleibe im Dunkeln.
Der Beschluss des Aufsichtsrates zur Abberufung sei formell gültig gewesen.
Sidlo kam auf einem Ticket des niederösterreichsichen Glücksspielkonzerns Novomatic (damals an den Casinos beteiligt) in den Vorstand. Der damalige FPÖ-Chef Strache hatte für ihn interveniert. Hinter Sidlos Bestellung vermutete die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Deal zwischen Novomatic und FPÖ um die Vergabe von Casinos- und Online-Konzessionen. Das Verfahren wuchs sich inzwischen zum Großverfahren aus mit etlichen Beschuldigten, darunter zwei ehemalige ÖVP-Finanzminister.
Sidlo-Vertrag
Im Urteil wird aus Sidlos Vorstandsvertrag zitiert. Dort wurde ein Jahresbezug von 350.000 Euro brutto festgelegt, der sich ab Jahresbeginn 2020 auf 400.000 brutto erhöht hätte. Darüber hinaus wurde Sidlo vom Aufsichtsrat ein Jahresbonus von maximal 100 Prozent des Fixbezugs eingeräumt. Die Kündigungsfrist wurde mit sechs Monaten festgelegt.
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