Pleite für Ryanair und Laudamotion: Millionen-Beihilfe für AUA war rechtmäßig

Pleite für Ryanair und Laudamotion: Millionen-Beihilfe für AUA war rechtmäßig
Die Luftfahrt-Konkurrenten Ryanair und Laudamotion blitzen mit ihrer Klage über eine staatliche Beihilfe endgültig ab.

Die Covid-Pandemie scheint lange vorbei zu sein. Doch Verfahren über Beihilfen, die in dieser Zeit vom Staat geleistet wurden, beschäftigen Gerichte zum Teil noch immer. Ein solches hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute beendet und die Airlines Ryanair und Laudamotion mit ihrer Klage abblitzen lassen.

Zur Vorgeschichte: Im Juni 2020 hatte Österreich der Europäischen Kommission ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro gemeldet, das der Austrian Airlines AG (AUA) – einer Lufthansa-Tochter – zugutekommen sollte. Dadurch sollten der AUA die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Pandemie entstanden sind. Die Kommission genehmigte die Beihilfemaßnahme zwei Wochen später.

Verfahren gegen Genehmigungsbeschluss

Genau gegen diesen Genehmigungsbeschluss gingen die AUA-Konkurrenten Laudamotion und Ryanair vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erfolglos vor. In der nächsten Instanz legten die Luftfahrtunternehmen ein Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil beim EuGH ein. 

Dieser bestätigte mit seinem heutigen Urteil den Beschluss der Kommission, mit dem die streitige Beihilfe genehmigt wurde und weist das Rechtsmittel zurück. 

Als Teil der Begründung gibt der Gerichtshof an, dass „ein Mitgliedstaat eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten kann“, wie aus einer Presseaussendung des EuGH zum Urteil hervorgeht. 

Marktanteil "deutlich höher"

Dass der Marktanteil der AUA „deutlich höher“ war und die AUA „„im Verhältnis und nach dem Umfang ihrer Tätigkeiten in Österreich wesentlich stärker von Beschränkungen betroffen war als Ryanair“, konnten von Ryanair und Laudamotion im Rechtsmittelverfahren nicht in Frage gestellt werden.

Die AUA-Konkurrenten konnten im Verfahren außerdem nicht nachweisen, dass die fragliche Beihilfe eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellte.

Insgesamt 600 Millionen Euro

Die AUA war im Juni 2020 nach der ersten Pandemiewelle mit insgesamt 600 Millionen Euro gerettet worden. Die 150 Millionen Euro, um die es im heutigen Urteil ging, flossen direkt von der Staatskasse auf die Konten der Airline und mussten nicht zurückgezahlt werden. 

Einen 300 Millionen Euro schweren Kredit, für den die Republik die Haftung übernahm, hat die AUA mittlerweile zurückgezahlt. Weitere 150 Millionen Euro schoss der deutsche AUA-Eigentümer Lufthansa damals zu.

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