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Handel warnt vor Verpackungschaos

Branchenvertreter kritisieren bürokratische Belastungen für zehntausende heimische Betriebe.
Pakete und Päckchen werden auf einem Förderband in einer modernen Lagerhalle transportiert.

Zusammenfassung

  • Der Handel warnt vor neuen EU-Verpackungsregeln, die ab sofort zusätzliche Nachweise und Dokumentationen für verschickte Verpackungen verlangen.
  • Branchenvertreter kritisieren, dass Händler für Lieferungen ins EU-Ausland in jedem Zielland ohne Niederlassung einen Bevollmächtigten benennen müssen.
  • Vor allem kleine Betriebe sehen durch hohe bürokratische und finanzielle Belastungen Nachteile bis hin zur Erschwerung neuer Markterschließungen.

Beim Handel lassen die neuen EU-Regeln für Verpackungen die Alarmglocken schrillen. Denn bereits ab dem heutigen Tag müssen Händler, wenn sie etwa neue Verpackungen mit ihrem Logo direkt an Kunden verschicken, zusätzliche Verpflichtungen erfüllen.

Sie müssen Dokumentationen zum Verpackungsmaterial vorlegen. Kommt es mit Lebensmitteln in Kontakt, müssen sie auch die Unbedenklichkeit nachweisen. Die Unterlagen und das Wissen dazu stehen den Händlern aber meist gar nicht zur Verfügung, kritisiert Branchenvertreter Alexander Smuk von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Das Ziel der Verordnung sei grundsätzlich begrüßenswert, die Umsetzung sei jedoch gänzlich misslungen, sagt Smuk. Brüssel schicke die Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos, meint auch Rainer Will, Obmann des Handelsverbandes.

Bevollmächtigter verpflichtend

Werden Waren direkt an Kunden im EU-Ausland verschickt und verfügen Händler dort über keine Niederlassung, müssen sie in jedem EU-Land, in das sie liefern, außerdem einen Bevollmächtigten ernennen, der dort u. a. als Ansprechpartner für die Behörden fungiert. 

In einigen Ländern sei das im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und der Meldung von Verpackungsmengen an Entsorger bisher schon vorgesehen gewesen, heißt es aus der Wirtschaftskammer. Das habe aber in vielen Fällen nicht funktioniert und für Probleme gesorgt, jetzt komme das System flächendeckend in allen Mitgliedsstaaten. 

Nachteile für Kleine

Ein derartiger Bevollmächtigter könne mehrere hundert Euro pro Jahr kosten, heißt es aus der WKO. Die Erschließung neuer Märkte werde für viele kleine Betriebe de facto unmöglich. 

Fixkosten für die Einhaltung der Vorgaben könnten rasch höher sein als der Umsatz, den ein kleiner österreichischer Händler in einem anderen EU-Land erzielt, kritisiert auch Handelsverbandsgeschäftsführer Will: „Der Binnenmarkt wird ad absurdum geführt.“ 

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