Im Widerspruch zu EU-Recht: NGOs wollen Standortgesetz "schreddern"

Im Widerspruch zu EU-Recht: NGOs wollen Standortgesetz "schreddern"
Die EU-Kommission kritisiert just einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die sogenannte erhöhte Genehmigungspflicht.

Schnellere und leichtere Genehmigungen von Großprojekten: das war das Ziel des von Türkis-Blau gemeinsam mit den Neos beschlossenen Standortentwicklungsgesetzes. Bereits während der Entstehung hatte es für massive Kritik von Umweltschützern, Grünen und teils auch Juristen gesorgt, die gewarnt hatten, das Gesetz verstoße gegen EU-Regelungen.

Vorletzte Woche hatten die Kritiker dann Recht bekommen, die EU-Kommission leitete wegen des umstrittenen Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Jetzt wurde auch das begleitende Schreiben publik - und das hat es in sich. Die Kommission übt teils heftige Kritik an einigen Teilen des Gesetzes - unter anderem just an einem Hauptpunkt des Gesetzes, nämlich der sogenannten erhöhte Genehmigungspflicht ("Rechtsvermutung der Genehmigung").

Diese sieht vor, dass eine Behörde - bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird - nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Sobald ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als "standortrelevant" bzw. "im öffentlichen Interesse" eingestuft wurde, kommt die "Lex specialis" - nach Plan der früheren türkis-blauen Bundesregierung - zum Zug. Denn sie wiegt schwerer als verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen.

Zudem könnte der im EU-Recht verankerte Vorsorgegrundsatz verletzt werden, sollte ein nicht-entscheidungsreifes Projekt eine Bewilligung bekommen. Daher widersprächen § 11 Abs 4-6 Standortentwicklungsgesetzes dem Artikel 2 Absatz 1 der UVP-Richtlinie. Die Kommission argumentiert etwa mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH.

Mangelnder Rechtsschutz

Die EU sieht auch einen mangelnden Rechtsschutz, weil es gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts kein ordentliches Rechtsmittel mehr gibt. Das geht ebenso aus dem Schreiben aus Brüssel nach Wien hervor.

Zudem könnte die Öffentlichkeit nach Abschluss eines Verfahrens nicht ausreichend informiert werden. Das Standortentwicklungsgesetz schränkt die Bekanntmachung womöglich ein. Denn es legt nicht fest, dass auch die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung und deren Berücksichtigung zu veröffentlichen sind. Auch das verstößt laut EU gegen die UVP-Richtlinie.

Österreich ist nun mit einer Rechtfertigung gegenüber der EU-Kommission am Zug. Ganz am Ende des dann noch weitergehenden Prozesses könnte es eine Klage vor dem EuGH geben. Umweltorganisationen hatten von Anfang an gegen das Standortentwicklungsgesetz und Änderungen in UVP-Verfahren protestiert - und fühlen sich nun klarerweise von der Kommission bestätigt.

Dieses Gesetz ist nicht vernünftig reparierbar und muss daher bei nächster Gelegenheit zurückgenommen werden, bevor es in der Praxis Schaden anrichten kann", forderte am Dienstag etwa Hanna Simons vom WWF. "Anstatt umstrittene Großprojekte einseitig zu privilegieren, sollten Umweltprüfungen aufgewertet und verbessert werden." Davon würden Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren.

"Komplett schreddern"

"Mit dem Standortgesetz wollte Schwarz-Blau Konzerninteressen durchpeitschen - auf Kosten der Umwelt und gegen den Willen der Bevölkerung", kritisiert Sophie Lampl von Greenpeace. Sie nennt die Standortpolitik der früheren türkis-blauen Regierung "klima- und demokratiefeindlich": "Die EU-Kommission erteilt dem Gesetz eine Absage, weil es unmöglich macht, ordentlich zu prüfen, wie sich Bauprojekte auf die Umwelt auswirken." Nun müsse die Übergangsregierung die Sache "ausbaden: Sie muss das Gesetz komplett schreddern und die Standortpolitik in Österreich auf neue Beine stellen."

"Wir warnen seit Mitte 2018 vor dem Vorhaben der damaligen Bundesregierung, durch ein Standortgesetz die Rechte der betroffenen Bürger bei Großprojekten zu beschneiden und Beton und Husch-Pfusch über Recht zu stellen", so Reinhard Uhrig von Global 2000. "Wir fordern die jetzige Bundesregierung unter Kanzlerin Bierlein auf, rasch Schritte zur Aufhebung dieses offenkundig rechtswidrigen Gesetzes einzuleiten."

Aus Sicht von Simons von WWF wäre es bezogen auf UVP-Verfahren sinnvoll, den UVP-Behörden mehr Amtssachverständige und eine höhere Qualität bei Einreichungen zu garantieren. Dafür sollten die Projektwerber stärker in die Pflicht genommen werden. "Parallel dazu benötigt es moderne Materiengesetze und eine naturverträgliche Energiewende inklusive einer ökologischen Raumplanung." Darüber hinaus müssten aus Sicht der Umweltschützer eine Föderalismusreform für eine bessere Vollziehung und Kooperation der unterschiedlichen Stellen sorgen. "Zudem sollten Politik und Verwaltung auch mit der Zivilgesellschaft enger zusammenarbeiten, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen", so Simons.

 

Kommentare