EU-Kommission verteidigt Beihilfenrecht

Finanzminister Blümel forderte die temporäre Abschaffung des EU-Beihilfenrechts
Die EU-Kommission wies den Vorstoß von Finanzminister Blümel zur temporären Abschaffung des Beihilfenrechts zurück.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Montag bei einer Pressekonferenz die temporäre Abschaffung des EU-Beihilfenrechts gefordert. Das solle die unbürokratischere Unterstützung heimischen Unternehmen ermöglichen. Eine Sprecherin der EU-Kommission wies den Vorschlag zurück.

"Ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir mit österreichischem Steuergeld andere Länder unterstützen und dafür im Gegenzug ein Verbot bekommen, unsere eigenen Unternehmen mit unserem eigenen Steuergeld zu unterstützen", begründete Blümel seinen Vorstoß zur Aussetzung des Beihilfenrechts. "Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein."

Der Vorschlag komme aktuell "seitens Österreichs", so Blümel. Andere Länder könnten den Vorschlag jedoch unterstützen. Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck verwies im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz mit Blümel und WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl auf die skandinavischen Länder. Die Wirtschaftsministerin sagte außerdem, dass es dabei weniger um die großen Konzerne, sondern vor allem um rasche Hilfen für mittelständische Unternehmen gehe.

Grundstein des Binnenmarktes

In Brüssel stieß der Vorstoß auf wenig Verständnis. Die Beihilfsregeln seien "ein Grundstein des Binnenmarktes und sichern faire Wettbewerbsbedingungen unter Marktteilnehmern", so eine Sprechern. Dies bleibe auch während und nach der Corona-Krise von "fundamentaler Wichtigkeit".

Die Sprecherin betonte, die Regeln für Staatsbeihilfen seien auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Die EU-Kommission habe zusätzlich zu den bestehenden Regeln einen temporären Rahmen für die Mitgliedstaaten verabschiedet, um volle Flexibilität für die Wirtschaft im Kontext der Covid-19-Krise zu unterstützen. Ziel sei es, ausreichend Liquidität für alle Unternehmen bereitzustellen und die Fortsetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten sicherzustellen, "sodass der europäische Binnenmarkt nicht durch Unterstützung in einem Mitgliedsland unterminiert wird".

So habe die EU-Kommission während der Corona-Krise 64 Beihilfenentscheidungen zu 76 nationalen Maßnahmen in 23 EU-Ländern und Großbritannien getroffen. Die EU-Kommission habe auch das Hilfspaket der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen in der Corona-Krise im Umfang von 15 Milliarden Euro sowie spezielle Hilfen für Klein- und Mittelbetriebe bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen gebilligt.

Opposition uneinig

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter warf dem Finanzminister in einer Aussendung vor, die Wirtschaftstreibenden mit einem "PR-Placebo" beruhigen zu wollen. Die NEOS dagegen unterstützten den Vorstoß, das Beihilferecht vorübergehend abzuschaffen, um kleinen Unternehmen schneller helfen zu können.

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