EU-Kommissar Oettinger plant Google-Abgabe
Der designierte EU-Kommissar für digitale Wirtschaft, Günther Oettinger, will das Urheberrecht in der Europäischen Union (EU) harmonisieren. Dazu will er eine Abgabe für die Nutzung geistigen Eigentums einführen. "Wir müssen erst mal definieren, was geistiges Eigentum überhaupt ist. Dann müssen wir die Rechte der Erzeuger, also der Künstler, Wissenschaftler und Autoren, festlegen. Am Ende steht dann die Vergütung", sagte der Kommissar der deutschen Tageszeitung Handelsblatt.
Gesetzesentwurf bis 2016
In der Wirtschaft stößt der Plan auf Zustimmung. "Für die Verwertung von Urheberrechten sind einheitliche Regelungen innerhalb der EU sinnvoll", erklärte der Branchenverband Bitkom dem Handelsblatt. "Gerätebezogene Abgaben für Privatkopien wie in Deutschland" wären allerdings untauglich und sollten "durch effizientere Modelle ersetzt werden". Buch- und Zeitungsverlage sowie Film- und Musikproduzenten sehen EU-Vorschriften zur Vergütung im Internet dagegen skeptisch. Bei einer EU-Konsultation zum Urheberrecht im Frühjahr sprachen sie sich ganz überwiegend dagegen aus.
Die heimischen Zeitungsverleger sind von den Plänen des Kommissars sehr angetan. „Ich begrüße den Vorstoß von EU-Kommissar Oettinger“, sagte Thomas Kralinger, Präsident des Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). „Ich bin überzeugt, wenn es eine rigide, europäische Lösung gibt, die sich auf Basis der spanischen Vorschläge bewegt, dass uns die Diskussion über den Schutz für Leistung und Urheberrechte in Europa wesentlich weiterbringen kann. Der spanische Vorschlag sieht eine verpflichtende Abgabe für die Nutzung vor. Damit korrigiert man die Störung eines Marktes, auf dem allesbeherrschende Unternehmen Verlegern ihre Bedingungen gesetzesgleich diktieren können. Es ist ein Marktgesetz, dass ein schwächerer Verhandler eine schlechte Lösung, ein stärkerer eine bessere Lösung erzielen wird.“
Laut Kralinger müsse, ähnlich wie es in der Musik seit vielen Jahren gut funktioniert, „ein verpflichtendes Entgeltsystem für die gewerbliche Nutzung der Leistungen von Unternehmen verlegerischer Herkunft etabliert werden“. Nachsatz: „Das diese Diskussion nun langsam die europäische Ebene zu erreichen beginnt, entbindet den österreichischen Gesetzgeber nicht davon, mit Deutschland und Spanien zum Kreis der Vorreiter zu gehören. Eine Chance ein Vorbild für eine europäische Lösung zu entwerfen, das ist unsere Erwartung.“
Deutsche Zeitschriftenverleger
„Wir begrüßen, dass Kommissar Oettinger das geistige Eigentum und damit die Rechte der Urheber und Rechte-Eigentümer wie Verlage an den Anfang sein Überlegungen stellt. Deutschland hat mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger einen wichtigen und notwendigen Schritt getan, um den Schutz der Presseprodukte in der digitalen Welt zu verbessern", sagt Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verband Deutscher Zeischriftenverleger (VDZ), auf Anfage des KURIER. "Ohne starke Urheber- und Leistungsschutzrechte ist eine freie und staatsunabhängige Finanzierung der Presse unmöglich. Ob das geschaffene Leistungsschutzrecht genügt, um die bestehenden Schutzlücken zu schließen, wird die rechtspraktische Anwendung des Gesetzes zeigen. Gegebenenfalls werden Nachbesserungen nötig sein.“
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