EU darf Handelsdeals nicht allein beschließen

Freihandelskritiker frohlocken über die EUGH-Meinung
Droht Blockade aller neuen Handelsdeals? Generalanwältin sieht geteilte Verantwortung EU und Länder.

Dieses EuGH-Urteil wird mit Spannung erwartet: Davon hängt ab, ob die EU-Institutionen (Kommission, EU-Parlament und Rat) die in der Öffentlichkeit umstrittenen Handelsabkommen im Alleingang ("EU only") beschließen dürfen, oder ob in jedem Mitgliedstaat das Parlament einzeln darüber abstimmen muss ("gemischtes Abkommen"). Das war bekanntlich im Fall des EU-Kanada-Vertrages CETA eine Hürde, die das fix und fertig vereinbarte Abkommen beinahe noch zu Fall gebracht hatte, weil das belgische Regionalparlament von Wallonien seine Zustimmung hinauszögerte.

Seit Mittwoch ist die Tendenz des Gerichtshofes der Europäischen Union klar: Die EU-Kommission kann nicht über die Einzelstaaten hinweg entscheiden. Das steht zumindest im Antrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston (den deutschen Text finden sie hier). Sollten sich die Luxemburger Richter der Ansicht anschließen, würden EU-Handelsabkommen mit den USA und anderen Ländern vor noch höheren Hürden stehen. Die Chance ist groß, denn in den meisten Fällen folgen die Urteile tatsächlich der Linie der Generalwälte. Das endgültige Urteil wird für Frühling 2017 erwartet.

Singapur-Urteil

Die Grundsatzfrage, die die EU-Handelspolitik der nächsten Jahre beeinflussen könnte, wird als Musterprozess mit dem 2013 unterschriebenen Handelsabkommen der EU mit Singapur (EUSTFA) ausjudiziert. Dieses kann nach Sharpstons Ansicht nicht ohne Zustimmung der Mitgliedsstaaten abgeschlossen werden, weil nicht alle Teile des Vertrages in die Zuständigkeit der EU fallen.

Die EU-Kommission hatte den Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt, nachdem sie sich 2013 mit Singapur grundsätzlich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt hatte. Nach Meinung der Brüsseler Behörde müssen nur EU-Parlament und EU-Rat der Vereinbarung zustimmen, nicht aber die Parlamente derEU-Mitgliedsländer.

Dem widersprachen die EU-Staaten. Rückendeckung erhielten sie nun von der EuGH-Generalanwältin, die den Vertrag zu einem sogenannten gemischten Abkommen erklärte. So bedürften unter anderem die Regelungen zu Bestimmungen zu Dienstleistungen im Luft- und Seeverkehr, zu Teilen der öffentlichen Beschaffung, bestimmten Investitionen, grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen sowie zu Mechanismen der Streitbeilegung die Zustimmung der Nationalstaaten. Das sind aber Bestandteile, wie sie üblicherweise in fast allen modernen Handelsdeals vorkommen.

Ratifizierung wird "schwierig"

Kritiker der Handelsabkommen wie Attac jubeln. Denn damit wird eine Blockade neuer Verträge sehr wahrscheinlich. Der Ratifizierungsprozess könne durch die Einbeziehung aller Mitgliedsländer zwar zu Schwierigkeiten führen, räumte sogar Sharpston ein. Dies könne aber keinen Einfluss auf die Frage haben, wer für den Abschluss des Abkommens zuständig sei.

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