Erste Bank entschädigt Sparer in Sachen Alpine-Anleihen

Erste Bank entschädigt Sparer in Sachen Alpine-Anleihen
Durch einen Beratungsfehler verlor ein Erste-Bank-Kunde nach der Alpine-Pleite sein Vermögen.

Herr S. hatte rund 20.000 Euro auf einem Kapital-Sparbuch der Erste Bank liegen. Am Ende der Laufzeit wollte er seine Ersparnisse erneut anlegen, aber mehr als 0,5 Prozent Zinsen sollten diesmal schon herausspringen. "Meinem Mandanten wurde daraufhin abgeraten, wieder in ein Sparbuch zu veranlagen, sondern in eine Anleihe der Alpine Holding", sagt Anwalt Wolfgang Haslinger.

Nach einem Beratungsgespräch in der Bank kaufte Herr S. 19.000 Stück der Alpine Anleihe 2010. Mit Wertpapieren hatte er aber gar keine Erfahrung. Er wollte eigentlich eine risikoarme Veranlagung, denn er handelte sich um sein gesamtes Vermögen. Und das war nach der Alpine-Pleite futsch. Nun stand eine Klage gegen die Bank im Raum. Doch so weit ließ es die Erste nicht kommen. Sie entschädigte den Kunden vollständig und zahlte seine Anwaltskosten: insgesamt 20.500 Euro.

"Wir haben uns in diesem Ausnahmefall verglichen, weil ein Beratungsfehler vorliegt", sagt Erste-Bank-Sprecherin Karin Berger. Die internen Recherchen hätten das bestätigt.

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