E-Autos brauchen Starthilfe: Heuer 1222 Zulassungen

E-Autos brauchen Starthilfe: Heuer 1222 Zulassungen
Geänderte Rahmenbedingungen ab 2016 sollen Elektromobilität Aufwind verleihen.

Die Vorteile von Elektroautos sind bekannt. Sie sind weniger wartungsintensiv, haben geringe Verbrauchskosten pro Kilometer und – in Zeiten des Dieselskandals – keine Abgaswerte, die geschönt werden müssten. Welche Faktoren sind entscheidend und wann kann sich dieses alternative Konzept auf Österreichs Straßen endlich durchsetzen?

Status quo in Österreich

Trotz der deutlich höheren Anschaffungspreise entscheiden sich jedes Jahr mehr Österreicher für ein Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb. Laut Statistik Austria stieg die Zahl der Neuzulassungen mit 1222 Stück von Jänner bis September 2015 im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Drittel (+30,6 Prozent). Aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppe führt der Handel mit 481 Einheiten, dann folgen Unselbständige (297) und Dienstleistung (274). Am beliebtesten ist das Model S von Tesla mit 376 Neuzulassungen, gefolgt von Renault Zoe (190) und Nissan Leaf (146). Auch BMW I3, der E-Golf VII oder der KIA Soul EV verzeichneten jeweils über hundert neu zugelassene Fahrzeuge. Mit einem Anteil von 0,5 Prozent bei Personenkraftwagen der Klasse M1 stagnieren diese „Exoten“ in Österreich aber weiterhin auf sehr geringem Niveau.

E-Autos brauchen Starthilfe: Heuer 1222 Zulassungen
Rund um die Falkenflügeln bei Tesla gibt es jetzt Rechtsstreitigkeiten.

Änderungen ab 2016

Auch bei den Rahmenbedingungen in Österreich bewegt sich noch wenig. Erst mit der Steuerreform ab 2016 könnte sich eine Hebelwirkung entfalten. Dann sind reine Elektrofahrzeuge auf Unternehmerseite vorsteuerabzugsberechtigt und Arbeitnehmer profitieren bei privater Nutzung des Dienstwagens von einer Befreiung des Sachbezugs. Privatpersonen sind bereits jetzt beim Kauf eines E-Autos sowohl von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.

Etwaige weitere Zugeständnisse an Fahrer von Elektroautos werden derzeit überprüft und sollen im Laufe des nächsten Jahres vom bmvit konkretisiert werden, so Henriette Spyra, eine Expertin im Bereich E-Mobilität bei der AustriaTech. Intensiv werde an der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/94/EU gearbeitet, die ein offizielles Melderegister für Ladeinfrastruktur - Ladestationen, Ladepunkte sowie alternative Kraftstoffe - in Österreich vorsieht. Direkte Förderungen als Kaufanreiz für Privatpersonen sowie die Benutzung von Busspuren seien in Österreich aber kein Thema.

Aktuell arbeite man auch an einer exakten Fahrzeug-Klassifizierung und -Kennzeichnung. Denn rechtlich wird in Österreich bisher nicht zwischen E-Fahrzeug und Plug-In-Hybrid unterschieden - weder hinsichtlich der rein elektrischen Mindestreichweite (vorgeschlagen werden hier 50 Kilometer), noch hinsichtlich der genauen Kennzeichnung (goldenes oder anders farbiges §57a Pickerl). Bedingt durch die Überschneidung der Kompetenzen, von Steuergesetzgebung über Bauordnung oder Straßenverkehrsordnung bis hin zum Thema Parkplatzpolitik, sei ein enger Austausch mit Bund, Ländern und Städten besonders wichtig, so Spyra abschließend.

Situation in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat bereits konkrete Vorgaben für E-Fahrzeuge formuliert. Aber auch hier fehlt die kritische Masse und das selbst gesteckte Ziel von einer Million E-Fahrzeugen bis 2020 ist in weiter Ferne. Zu Jahresbeginn waren laut Kraftfahrtbundesamt erst rund 19.000 Elektroautos zugelassen - im Vergleich zum Vorjahr immerhin ein deutliches Plus von 56 Prozent. Eine Arbeitsgruppe der Regierung berät derzeit über weitere Anreize, die den Umstieg in Richtung Elektromobilität noch attraktiver gestalten sollen. So forderte etwa Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kürzlich eine Kaufprämie für Elektroautos. Das zuständige Bundesfinanzministerium sieht jedoch für diese Art von direkter Förderung signifikante Mitnahmeeffekte - ein größerer Kreis von Berechtigten kommt in den Genuss staatlicher Leistungen als vom Gesetzgeber beabsichtigt.

Im Gegensatz zu Österreich können Halter von Elektroautos in Deutschland aber gewisse Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Mit speziellen Nummernschildern dürfen sie zum Beispiel ohne Gebühr parken oder eben auf der Busspur fahren – vorausgesetzt, die jeweilige Kommune vor Ort schafft entsprechende Richtlinien. Die Möglichkeit dazu bietet das im Juni in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz. Zudem sind E-Autos in Deutschland aktuell noch für zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit, ab dem kommenden Jahr nur noch für fünf Jahre.

Bessere Ladeinfrastruktur in China

China will das Ladestationsnetz für Elektroautos zügig ausbauen. An mindestens jedem zehnten öffentlichen Großparkplatz sollten Fahrzeuge aufgeladen werden können, sagte der Vizechef der Nationalen Energiebehörde, Zheng Zhajie gegenüber der Nachrichtenagentur Xinhua. Zudem solle es eine Vereinheitlichung bei Steckern und Akkus geben, um den Ausbau zu erleichtern. Die Regierung werde dazu bald konkrete Pläne vorlegen. Das Vorhaben solle dem Staat dabei helfen, bis 2020 fünf Millionen E-Autos auf die Straßen der Volksrepublik zu bringen - derzeit sollen es erst rund 50.000 E-Fahrzeuge sein.

Die Förderung von E-Autos ist für die chinesische Regierung ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Luftverschmutzung. Zudem sieht sie bei dieser jungen Technik für die heimischen Autobauer größere Chancen, den Rückstand aufzuholen als bei den herkömmlichen Motoren, bei denen die internationale Konkurrenz einen großen Vorsprung hat. Zwar hat sich der Absatz von Elektrofahrzeugen auf dem weltgrößten Automarkt in diesem Jahr vervierfacht, das dünne Netz an Ladestationen schränkt die Nachfrage aber ein.

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