Was ist dadurch einfacher als bisher?
Bislang musste man die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer in dem Haus einholen, um auf seinem eigenen Stellplatz eine Ladestation zu errichten. Seit der WEG-Novelle 2022 muss man die anderen Eigentümer über die geplante Änderung schriftlich verständigen. Wenn innerhalb von zwei Monaten niemand dem Vorhaben widerspricht, gilt dies als "Zustimmungsfiktion" und man kann loslegen. Selbst wenn jemand widerspricht, ist es recht einfach, seinen Plan dennoch zu verwirklichen. Die Chancen, vor Gericht eine "Ersetzung der verweigerten Zustimmung" zu erwirken, stehen gut.
Wie komme ich als Einzelperson am schnellsten zu einer Ladestation?
Den geringsten Aufwand hat man, wenn man eine Einzelladestation am Stellplatz errichtet, etwa in Form einer Wallbox - und diese auf eine Leistung von nicht mehr als 5,5 Kilowatt (dreiphasig) kommt. Das gilt als "Langsamladen", reicht aber üblicherweise dafür aus, den Akku eines stundenlang parkenden E-Autos zu laden. Will man mehr Leistung an seiner Einzelstation, ist immer noch die Einwilligung aller Wohnungseigentümer notwendig.
Was passiert, wenn auch andere die gleiche Idee haben?
Kommen mehrere Eigentümer auf die Idee, sich eine Einzelladestation zuzulegen, kann das problematisch werden. Die Kapazität des Netzanschlusses für das ganze Haus wird so schneller ausgereizt, weil die Leistungen der einzelnen Ladestationen addiert werden. Wer zuerst kommt, hat Glück gehabt. Ist die Kapazitätsgrenze erreicht, können keine weiteren Ladestellen errichtet werden.
Wieso ist es besser, sich mit anderen zusammenzuschließen?
Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht besser ist es, mit ausgewählten Nachbarn eine so genannte Elektromobilitätsgemeinschaft zu gründen oder überhaupt gleich eine Gemeinschaftsanlage zu installieren. Dabei schaut für den einzelnen Nutzer mehr Leistung heraus. Durch Lastmanagement wird die Leistung aber zeitlich verteilt. An der Leitungsinfrastruktur müssen meist keine Erweiterungen vorgenommen werden. Anstatt weniger einzelner profitieren also alle interessierten Wohnungseigentümer und zahlen dafür auch noch weniger.
Wie kommt die Hausgemeinschaft zu einer Gemeinschaftsanlage?
Viele Energieversorger oder andere Dienstleister bieten Bauträgern und Hausverwaltungen die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen als Komplettpaket an. Die Nutzer mieten die Infrastruktur und schließen Ladetarife mit dem Anbieter ab.
Was mache ich, wenn ich Mieter, und nicht Eigentümer bin?
Für Menschen in Miet- oder Genossenschaftswohnungen gibt es derzeit noch kein "Right to Plug". Sie sind auf den guten Willen ihres Vermieters bzw. Bauträgers angewiesen, wenn sie eine Ladestation an einem Stellplatz wünschen. Zur Skalierung von E-Ladeinfrastruktur in Wohnbauten empfehlen Experten eine Ausweitung des "Right to Plug".
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