Duchatczek wird die Nationalbank klagen
Der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS wird ein Nachspiel haben. Staatsanwalt Volkert Sackmann hat angekündigt, die Freisprüche von Ex-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und des Ex-OeBS Prokuristen Jochen G. mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof zu bekämpfen. Zugleich will er gegen die Schuldsprüche von zwei Ex-OeBS-Managern und zwei Anwälten Berufung einlegen. Er hält die verhängten Strafen von 30 Monaten bzw. drei Jahren teilbedingter Haft offenbar für zu mild. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Wolfgang Duchatczek wird den weiteren Weg durch die Gerichtsinstanzen nicht abwarten, sondern will schon jetzt gegen die Nationalbank zivilrechtlich vorgehen. "Wir werden seine Ansprüche auf Abfertigung und auf die Firmenpension beim Handelsgericht Wien einklagen, außer die Nationalbank bietet ihm die Erfüllung seiner Ansprüche an", sagt Anwalt Herwig Hauser, der mit Verteidiger Herbert Eichenseder Duchatcezk vertritt.
Ein früheres Verfahren Duchatczeks war vor dem Arbeitsgericht abgewiesen worden, weil Duchatczek keinen Dienstnehmer-, sondern einen Vorstandsvertrag hatte. Damit ist das Handelsgericht zuständig. Laut Hauser habe die Notenbank Duchatczek "auf Verdacht aus dem Unternehmen entlassen und ihn als Kriminellen behandelt". Im Juni 2013 hat Duchatczek selbst seine Pensionierung bei der OeNB beantragt. Doch die Nationalbank lehnte das ab und verwies ihn an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Die PVA schießt Duchatczek derzeit eine ASVG-Pension (2000 Euro netto) vor.
Saftige Pension
Laut Anwalt stehen dem Ex-Banker 80 Prozent seines letzten Jahresgehaltes als Firmenpension zu, also 215.360 Euro pro Jahr. Zugleich hat er Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe eines Jahresgehalts (269.200 Euro). Die OeNB wollte keine Stellungnahme abgeben.
Der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Druckerei OeBS dürfte ein Nachspiel haben. Staatsanwalt Volkert Sackmann ist mit seinem Score (Treffern) von sieben Verurteilungen und zwei Freisprüchen nicht zufrieden. Er wird gegen die Freisprüche von Ex-Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und des Ex-OeBS-Prokuristen Jochen G. Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen. Zugleich wird er gegen die Verurteilungen der beiden Ex-Anwälte Klaus A. und Friedrich F. sowie gegen die von Ex-Manager Kurt M. und Roger P. Berufung einlegen. Das bestätigen sowohl Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, wie auch die Anklagehörde dem KURIER. Damit sind diese Urteile nicht rechtskräftig.
„Ja, es ist richtig, die Freisprüche bekämpft Sackmann, weil er auf einen Schuldspruch abzielt“, sagt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien. „In den vier Berufungsfällen ist dem Staatsanwalt die Höhe der Strafe zu gering ausgefallen.“ Kurt M., Roger P. und Friedrich F. fassten je 30 Monate Freiheitsstrafe aus, davon aber 20 Monate bedingt. Anwalt Klaus K. erhielt drei Jahre Haft, davon zwei Jahre bedingt.
Nichts ändert sich an den Verurteilungen der zwei geständigen ehemaligen OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller und ihrer geständigen Ex-Vertriebsmitarbeiterin Raluca Tanasescu. Sie wurden der Untreue und Bestechung für schuldig erkannt, aber lediglich zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
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