Dubiose Abmahnungen: Erste Strafanzeige erstattet

Dubiose Abmahnungen: Erste Strafanzeige erstattet
Renommierter Grazer Anwalt ortet einen Betrugsverdacht, ein solcher wird aber heftig bestritten. Artikel wurde aktualisiert.

Nach dem KURIER-Bericht über die massenhaften Abmahnungsverfahren des niederösterreichischen Rechtsanwalts Marcus Hohenecker liegt nun die erste Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges vor. Sie wurde vom renommierten Grazer Anwalt Harald Christandl bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht. Sie liegt dem KURIER in Kopie vor.

Eine Mandantin Christandls sollte 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz an Hohenecker zahlen, weil ihre Webseite gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße. Denn sie verwendet auf der Homepage Google-Schriften, welche die Daten („IP-Adresse“) von Nutzern an den US-Konzern weiterleitet.

So auch die von Hoheneckers Mandantin Eva Z. Sie stößt sich daran, weil sie dadurch einen Kontrollverlust über ihre Daten erleide. Sie will die Webseiten persönlich besucht haben und es sei ein „Gefühlsschaden“ eingetreten.

"Der erfolgte Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum an "Google", also ein Unternehmen, das bekanntermaßen massenhaft Daten über seine Nutzer sammelt, verursacht meiner Mandantin erhebliches Unwohlsein und nervt sie massiv. Die Datenweitergabe an gerade ein solches Unternehmen stellt für meine Mandantin einen tatsächlichen und spürbaren Nachteil dar", heißt es in dem Schreiben Hoheneckers.

Christandl hegt den Verdacht, dass dieser Gefühlsschaden nur vorgeschoben sei und de facto gar kein „wirklich ersatzfähiger Schaden“ vorliege. Denn es besteht der Verdacht, dass Hoheneckers Mandantin massenhaft Webseiten mit einer Software ganz bewusst absuchte. Und das gehe gar nicht.

Das sagt Anwalt Hohenecker

Indes hat Hohenecker im Gespräch jegliche Betrugsvorwürfe "auf das Schärfste" zurückgewiesen. "Anzeigen kann jeder jeden. Ich halte es vollkommen unpassend, dass man wenn man mit zivilrechtlichen Ansprüchen konfrontiert wird, mit einem durchaus moderaten finanziellen Anspruch, dass man mit Strafanzeigen kommt, wo es meines Erachtens nicht einmal das geringste Substrat gibt", sagt Hochecker am Freitag zum KURIER. "Ich weise auftrags meiner Mandantin die Behauptung aufs Schärfste zurück, sie habe nicht selbst gesurft, sondern nur eine Software. Ich habe die Webseiten weder selber noch mit einer Software angesurft. Wie meine Mandantin die Webseiten ansurft, ist mir ziemlich egal. Sie sagt, sie war auf den Webseiten darauf und ich denke, dass deshalb ein Anspruch (Anmerkung: auf Schadenersatz) besteht." Nachsatz: "Der Betrugsvorwurf wird gemacht, um den Leuten zu suggerieren, dass der Einsatz von Software illegitim wäre."

Er meint, dass hier Anwälte nur Geschäfte machen wollen. Hohecker: "Sie wittern das Geschäft." Im Gegenzug weist der Anwalt den Vorwurf der Geschäftemacherei zurück und sagt, der Kostenersatz seiner Mandantin mit 90 Euro je Schreiben sei sehr moderat.

Hohenecker legt Wert auf die Feststellung, dass sein Honoraranspruch nicht erfolgsabhängig ist: "Ich weise den Vorwurf der Geschäftemacherei zurück. Mein Honorar ist vom außergerichtlichen Erfolg meiner Mandantin ebenso unabhängig, wie von Ausgang der Zivilprozesse. Ich werde nach Stundensatz in üblicher Höhe bezahlt".

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