Direkte Demokratie: Tipps für Spindelegger
Würstelbuden, Weinschenken, Luftballons, Blasmusik und Trachtenpärchen. Im Zentrum von Glarus, der Hauptstadt des gleichnamigen Schweizer Kantons, herrscht Volksfeststimmung: "Wir feiern, weil das Volk das letzte Wort hat", sagt der junge Mann im schwer verständlichen alpinen Dialekt.
In Glarus, im einzigen der 26 Kantone der Schweiz, gibt es noch die Urform der direkten Demokratie, die sogenannte Landsgemeinde. Es ist die Versammlung aller Bürger unter freiem Himmel – auch wenn es in Strömen regnet, wie am Sonntag – die über lokale, regionale und nationale Gesetze abstimmen.
"Ein bisschen mehr Schweiz würde uns in Österreich gut tun", sagt Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger. Er ist extra mit Flugzeug und Helikopter der Schweizer Armee angereist, um direkte Demokratie zu erleben. Am Zaunplatz in Glarus wird er mit großem Applaus begrüßt.
Die Bürger – ungefähr 6000 sind gekommen – sitzen wie in einer riesigen Arena rund um den Hauptplatz. 40.000 Einwohner zählt der Kanton. "Ich bin hier, um Erfahrungen zu sammeln", erklärt Spindelegger und setzt sich zu den Einheimischen.
Kampfhunde
Über 17 Gesetze wird abgestimmt, die Themenpalette ist breit: Der Vorschlag, die Gratis-Bestattung einzuführen, wird mit großer Mehrheit zurückgewiesen. "Wohin kommen wir, wenn das Begräbnis für jeden kostenlos ist. Ich will für meine Beerdigung selbst aufkommen", sagt der Bergbauer ganz stolz.
Der Abstimmungsmodus ist sehr einfach: Ist man dafür, hält man eine orange Karte hoch, die Mehrheit wird vom Landrat ( in Österreich wäre das der Landeshauptmann ) geschätzt. Ist das Ergebnis nicht ganz klar, bleibt es bei der alten Regelung. Die Glarner entschieden am Sonntag auch über die Einführung neuer Umweltsteuern, über die Verteilung der Lotto-Einnahmen, über neue Richter und Volksschullehrer sowie über ein neues Tierschutz-Gesetz.
Was so harmlos als Tierschutz den Bürgern "verkauft" wurde, entpuppte sich als total emotionales Thema: Leinenzwang für Vierbeiner und ein Verbot von Kampfhunde-Rassen ist der Inhalt des Gesetzes. Seit Wochen wurde in Glarus gestritten, was Kampfhunde sind und wer darüber bestimmt. "Ist mein Schäferhund ein Kampf-Tier?", erregte sich ein Hundebesitzer mit hochrotem Kopf. Natürlich nicht. "Bello tut niemandem etwas", fügte seine Frau hinzu. Beide stimmten gegen das Verbot. Der Vorschlag, Kampfhunde zu verbieten, wurde niedergestimmt. Eine kleine Einschränkung gibt es: Für Kampfhunde braucht man künftig eine Genehmigung der Stadtverwaltung.
Tradition
Die Landsgemeinde von Glarus gibt es seit dem Jahr 1387. Sie findet jedes Jahr am ersten Sonntag im Mai statt. Die direkte Demokratie ist die tragende Säule der Eidgenossenschaft, Linke und Rechte verteidigen die helvetische Ausprägung der Basisdemokratie in seltener Eintracht.
"Gegen die zunehmende Politikverdrossenheit müssen wir etwas tun", sagt Spindelegger in kleiner Runde. Die ÖVP hat das Thema Bürgerbeteiligung im größeren Maßstab entdeckt, dafür gibt es keinen besseren Erfahrungsbereich als das Erfinderland der direkten Demokratie. Die Volkspartei will den Volksentscheid ausbauen, den Österreichern das "Schweiz-Gefühl einpflanzen".
Der Vizekanzler hat zwei Vorschläge: "Volksbegehren sollen aufgewertet werden. Gibt es 100.000 Unterschriften für ein Anliegen, muss es darüber eine Sondersitzung des Nationalrates geben." Er will auch Volksbegehren stärken. Unterschreiben zehn Prozent der Wahlberechtigten (rund 630.000 Personen) für ein Anliegen, entscheidet der Nationalrat über eine Volksabstimmung. Spindelegger kann sich so auch die Einführung der Finanztransaktionssteuer in Österreich vorstellen. Tabu sind für ihn zwei Bereiche: Menschenrechte und Grundrechte. "Das ist nicht verhandelbar."
Schweiz: Das Volk hat das letzte Wort
In der Schweiz existiert parallel zur parlamentarischen Demokratie auch eine Direkte Demokratie. Das Volk hat zwei Instrumente, um Einfluss auf die Politik nehmen zu können: Volksabstimmungen und Volksinitiativen.
Schweizer können in Volksabstimmungen entscheiden, ob sie dem Gesetz zustimmen, das ihre Abgeordneten einführen möchten. Volksabstimmungen gibt es auch über Sachfragen, etwa die Dauer des Mindesturlaubs. Für die Annahme braucht es die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Verfassungsänderungen auf Bundesebene ist zusätzlich noch die Mehrheit der Kantone nötig.
Bestimmte Gesetze oder Sachfragen müssen den Bürgern automatisch zur Abstimmung vorgelegt werden ("obligatorisches Referendum"). In anderen Fällen können 55.000 Personen mit ihren Unterschriften verlangen, dass eine Parlamentsentscheidung nachträglich vom Volk genehmigt wird ("fakultatives Referendum").
Die Volksinitiative gibt den Bürgern das Recht, eine gewünschte Verfassungsänderung durchzusetzen. Um eine Initiative einzuleiten, braucht es insgesamt 100.000 Unterschriften. Zwischen 1891 und 2007 wurden aber lediglich 15 Volksinitiativen angenommen.
Volksinitiativen und Referenden kann es auf allen politischen Ebenen geben (Bund, Kanton, Gemeinden). In einigen Kantonen gibt es noch Gemeindeversammlungen. Stimmberechtigt sind in der Schweiz alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Glarus auch 16-Jährige.
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