Dieselskandal: Brisantes Gerichtsurteil gegen VW-Händler

Dieselskandal: Brisantes Gerichtsurteil gegen VW-Händler
Das Handelsgericht Wien hält Schummelsoftware für schweren Mangel, der zu einem Kaufrücktritt berechtigt. Das Software-Update sei dem Kunden nicht zumutbar.

Der Aktienkurs des deutschen Autobauers VW legte am Freitag früh um knapp zwei Prozent zu, am Nachmittag schmolz der Zuwachs schon wieder um die Hälfte. Die Wirkung der positiven Nachricht war offensichtlich von kurzer Dauer. Ein US-Bezirksgericht in San Francisco hatte eine Klage des US-Bundesstaates Wyoming wegen Verletzung des "Clean Air Act" gegen den Wolfsburger Konzern abgewiesen.

Dabei hatte der Generalstaatsanwalt Wyomings eine Geldstrafe in Höhe von 31.700 Euro pro Tag und für jedes Auto gefordert, das in Wyoming mit der Abgasmanipulations-Software ausgestattet durch die Straßen kurvt. Bei fast 2000 betroffenen Pkw hätte das rund 60 Millionen Euro Geldbuße pro Tag bedeutet.

Richter Charles Breyer hatte die Klage mit der Begründung abgeschmettert, dass der "Clean Air Act" ein Bundesgesetz ist und der Autobauer bereits mit der US-Bundes-Umweltbehörde EPA eine Einigung erzielt hatte. VW muss insgesamt 22,6 Milliarden Euro in die Hand nehmen – für Straf- und Entschädigungszahlungen sowie für den Rückkauf der 600.000 Diesel-Pkw.

Keine doppelte Bestrafung

Laut VW-Anwalt Robert Giuffra habe das Gericht richtig erkannt, dass VW für dieselben Vorwürfe nicht zwei Mal bestraft werden könne. Damit ist VW aber noch lange nicht aus dem Schneider. So droht eine Welle an Sammelklagen. Allein der Prozessfinanzierer MyRight vertritt laut eigenen Angaben 100.000 VW-Kunden. Außerdem wird der deutsche Anwalt Gerhart Baum 5000 Klagen für VW-Besitzer in Deutschland einbringechtt

Urteil nicht rechtskräftig

Auch in Österreich haben VW-Käufer Klagen eingebracht. Sie verlangen von ihren Vertragshändlern meist die Rückabwicklung des Autokaufes. Jetzt liegt ein überaus spannendes Urteil des Handelsgerichts Wien vor. Der Besitzer eines Audi A4 Avant TDI klagte seinen Vertragshändler auf Rückabwicklung des Kaufes (Ende 2011)und auf Rückzahlung des Kaufpreises plus vier Prozent Zinsen. Begründung: Bei der illegal eingebauten Abgas-Abschaltvorrichtung handelt es sich um einen "wesentlichen Mangel". Das Handelsgericht gab dem Kläger recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Richter geht dabei mit VW und der Manipulationssoftware hart ins Gericht.

"Die zwei Modi (Software-Einstellungen) und die damit verbundene Einflussnahme auf die Abgasrückführung stellen eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar", heißt es in dem Urteil. Der Audi-Besitzer durfte davon ausgehen, dass sein Fahrzeug "keine rechtswidrigen Komponenten zu Lasten der Umwelt enthält".

Schwerer Mangel

"Für Gericht ist dieser Mangel so schwer, dass er den Autobesitzer zur Wandlung, sprich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt", sagt Anwalt Thomas Kainz, der das Urteil erstritten hat. "Das österreichische Gewährleistungsrecht sieht zwar primär eine Nachbesserung durch den Händler vor, aber das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Durchführung des Software-Updates dem Kläger nicht zumutbar ist." Dazu hält der Richter fest: "Dem Gericht erscheint es nachvollziehbar, dass der Kläger sich vom Hersteller vorsätzlich getäuscht fühlt und er nicht zuletzt deshalb nicht von einer vollständigen Mangelbehebung ausgeht, weil der Mangel an sich immer noch bestritten wird." Der Händler müsse sich als Vertriebstochter von VW den Vertrauensverlust zurechnen lassen.

Bei der Schadensberechnung übernimmt der Richter eine Formel deutscher Gerichte. Der Kläger muss sich vom Kaufpreis (38.100 Euro) nur die Abnützung (6000 Euro) abziehen lassen. Der Richter multiplizierte die gefahrenen 34.500 Kilometer mit 40 Prozent des amtlichen Kilometergeldes (0,42 Euro). Der Abzug ist deshalb so gering, weil der Autobesitzer bisher alle Kosten (Service, Versicherung) selbst getragen hat.

KURIER-Gespräch zu E-Mobilität und Diesel mit Verkehrsminister Leichtfried und Experten: 5. Sept., 18 Uhr, Raiffeisenforum, Raiffeisenplatz 1, 1020 Wien.

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