Die Marktmacht der großen Lieferservices wird untersucht

Die Marktmacht der großen Lieferservices wird untersucht
Die Kartellbehörde BWB prüft, ob Mjam und Lieferando, die beiden großen Online-Bestellplattformen für Essen und Getränke, wettbewerbswidrig agieren.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine Untersuchung zu Online-Bestellplattformen gestartet, die Getränke und Speisen von Restaurants, Wirtshäusern oder Pizzerien nach Hause liefern. Österreichweit gibt es nur noch zwei Big Players, das sind Mjam, Tochter der deutschen Delivery Hero und Lieferando, Tochter des Amsterdamer Konzerns Just Eat Takaway.com.

Der dritte Anbieter UberEats hat sich bereits 2019 aus dem österreichischen Markt zurückgezogen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie gewannen die Online-Bestellplattformen für Lieferservice zunehmend an Bedeutung für Konsumenten im urbanen Bereich, so die BWB, aber auch als Vertriebsplattformen für die Gastronomiebetriebe .

„Wir haben die Möglichkeit, immer dann Untersuchungen zu starten, wenn wir sehen, dass der Wettbewerb beschränkt oder verfälscht wird“, sagt BWB-Sprecherin Sarah Fürlinger zum KURIER. „Wir schauen uns Märkte an, wo es zwar kein Kartellthema gibt, aber vielleicht ein Thema in Richtung Marktmachtmissbrauch.“ Von dem sei derzeit noch nicht die Rede und der BWB liege auch noch keine Beschwerde vor. Aber sie schaut sich aktuell an, ob es besondere Barrieren für einen Markteintritt gibt.

Kosten und Probleme

Die BWB geht zum Beispiel auch der Frage nach, „ob ein Anbieter seinen Restaurants verbietet, auf anderen Plattformen auch aktiv zu werden“. „Können die Restaurants zu anderen Lieferservice-Plattformen wechseln, oder ist das mit hohen Kosten und Problemen verbunden?“, fragt Fürlinger.

Geprüft wird auch, ob die Plattformen den Restaurants verbieten, auf anderen Kanälen günstigere Preise anzubieten, oder ob „Plattformen ebenfalls als Restaurantanbieter tätig sind und sich selbst auf den Plattformen bevorzugen durch bessere Sichtbarkeit“. „Der Fokus liegt vorerst auf Wien, wenn wir dann Daten haben, werden wir eventuell auch in andere urbane Räume eintauchen“, sagt Fürlinger.

So gibt es kleinere regionale Anbieter wie in Graz die Firma Velofood, die seit 2016 auf dem Markt ist. „Wir können zeigen, was vorliegen muss, damit sich der Wettbewerb gut entwickelt“, sagt die BWB-Expertin.

Rechtliche Prüfung

Gastronomiesprecher Mario Pulker kennt die Probleme quasi nur vom Hören-Sagen. Immer wieder würden sich Gastronomen beschweren, dass sie „von den Plattformen ausgepresst“ werden. „Ich kann alle Betroffenen nur auffordern, uns ihre Verträge zu schicken“, sagt Pulker, der den Wirten eine kostenlose rechtliche Prüfung der Klauseln anbietet.

Klingt nach viel Arbeit für die Fachgruppe in der Wirtschaftskammer, ist es aber nicht. „Bisher hat uns noch niemand die Verträge geschickt. Deswegen konnten wir auch noch keine einzige Klage einbringen“, sagt der Spartenobmann.

Er vergleicht die Situation mit den Online-Bestellformen mit jener der Hoteliers, die von Buchungsplattformen abhängig sind. „Man kann nur jedem raten, sich einen eigenen Vertriebsweg offen zu halten und sich nicht von den Plattformen abhängig zu machen, die mit steigender Macht steigende Preise verlangen.“ In der Gastronomie hätten sich zuletzt jedenfalls viele Spitzengastronomen wieder von den Zustellplattformen verabschiedet. „Sie haben sie nur in Lockdown-Zeiten genutzt, um ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können. Bei den Provisionsforderungen zahlt sich für viele aber eine Zusammenarbeit nicht mehr aus“, sagt Pulker.

Indes kündigte Mjam an, dass es der BWB „sämtliche angefragten Informationen zur Verfügung stellen wird.“

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