Der Weltkampf um die Ein-Cent-Jobs

Wettklicken um Häppchen-Jobs
Das digitale Zeitalter lässt Auftragnehmer weltweit um Aufträge wetteifern – mit extremen Folgen.

Ein Schwindler aus Wien stand Pate. 1769 verblüffte Wolfgang von Kempelen den Hofstaat von Kaiserin Maria Theresia mit seinem schachspielenden Automaten. Eine Sensation, aber getürkt: Bedient hat den Roboter im Türkenkleid ein kleingewachsener Schachmeister.

Was das mit digitaler Ausbeutung zu tun hat? Ende 2005 stellte der US-Online-Händler Amazon eine neuartige Arbeitsplattform vor. Ihr Name:"Mechanical Turk", mechanischer Türke. Das bezog sich darauf, dass Menschen viele Tätigkeiten rascher, zuverlässiger und effizienter lösen als Computer.

Das Konzept: Wer einen Job zu erledigen hat, stellt ihn auf die Internet-Plattform Mechanical Turk. Irgendwo auf der Welt findet sich jemand, der Zeit hat und die Arbeit macht. Und dafür Geld oder Gutscheine erhält. Laut Amazon machen davon 500.000 "Turker" in 190 Ländern Gebrauch.

Klingt großartig? Tatsächlich ist die Plattform ein Extrembeispiel für jenen radikalen Umsturz in der Arbeitsorganisation, der erst durch das digitale Zeitalter möglich wurde. Meist wird dieses Phänomen Crowdworking (Arbeiten in der Masse) oder Human Cloud (Menschenwolke) genannt. Die Konsequenzen sind teilweise dramatisch.

Dumpinglöhne

Für das Abtippen eines Kassenbons erhält ein "Turker" üblicherweise 0,01 Dollar. Für die Recherche, wie viele Mitarbeiter eine Firma 2015 beschäftigte, kriegt er 0,05 Dollar. Richtwerte oder gar Mindestlöhne gibt es nicht – eine vernünftige Bezahlung ist dadurch fast unmöglich. "Das durchschnittliche Stundeneinkommen beträgt hier 1,25 US-Dollar", hat die deutsche Gewerkschafterin Christiane Benner ermittelt. Wo die ganze Welt ein möglicher Auftragnehmer ist, wird Lohndumping zum Teil des Konzeptes. Amazon hat seinen Provsionsanteil übrigens im Juli 2015 verdoppelt und streift seither mindestens 20 Prozent Provision ein.

Ausgenutzt

Der US-Professor Utpal Dholakia, der Mechanical Turk zuvor begeistert für Meinungsumfragen genutzt hatte, wechselte probehalber die Seite. Als Auftragnehmer wurde er dreist angeschwindelt, wie lange die Jobs dauern würden, und er erhielt versprochene Honorare nicht. Verdient hat er 3 bis 3,25 Dollar pro Stunde. Geschätzt. Denn während der Job-Anbieter alle Kosten im Blick hat, wird die Info über Arbeitsdauer und Gesamtlohn den Arbeitern vorenthalten.

Zurück blieb ein "anhaltendes Gefühl der Machtlosigkeit", schreibt Dholakia in seinem Blog. "Ich fühle mich schuldig und verlegen, dass ich so wenig bezahlt habe", so sein Resümmee. Wenn Amazon nichts ändere, erinnere das mehr an Kinderarbeit als an Crowdworking.

Keine Rechte

Weil Mechanical Turk die Auftraggeber bevorzugt, schlugen frustrierte "Turker" Amazon mit den eigenen Waffen. Sie gründeten Turkopticon, ein Web-Tool, das schwarze Schafe an den Pranger stellt. Analysen zufolge sitzen 69 Prozent der "Turker" in den USA, 15 Prozent in Indien, der Rest verteilt sich auf die ganze Welt.

Welle schwappt über

"In den USA ist Crowdworking seit der Krise 2008 ein Breitenphänomen", sagt Ursula Huws von der Universität von Hertfordshire (UK): "In Europa ist es erst wenige Jahre alt, entwickelt sich aber sehr dynamisch." Höher qualifizierte Arbeiten sind übrigens nicht gefeit: Plattformen vermitteln Handwerker, erledigen IT-Jobs oder Büroarbeiten. 99designs wirbt damit, dass 1,3 Millionen Grafiker um Aufträge wetteifern.

In Österreich sei das Phänomen noch wenig verbreitet, die Neugierde aber überraschend groß, sagt Huws. 36 Prozent hätten im Vorjahr Arbeit über solche Plattformen gesucht; exakt die Hälfte wurde fündig, ergab eine Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer (2003 Befragte). Die meisten sehen Crowdworking als Zubrot. Nur für zwei Prozent ist es das einzige Einkommen.

Die neue, digitale Form des Arbeitens über Grenzen hinweg stellt das Arbeits- und Sozialrecht, aber auch Interessenvertretungen vor völlig neue Herausforderungen: Welches Recht gilt überhaupt, wenn Auftraggeber, Auftragnehmer und Online-Job-Plattform von unterschiedlichen Ländern aus agieren? Wie können Ansprüche über Grenzen hinweg geltend gemacht werden? Handelt es sich um einen Werk- oder einen Dienstvertrag? Wo werden Steuern und Sozialabgaben entrichtet oder wie können sich Auftragnehmer gewerkschaftlich organisieren?

Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt zwar die zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten, fordert angesichts der zunehmenden Verbreitung von Crowdwork-Plattformen wie Clickstarter, Upwork oder Freelancer aber Mindeststandards für Crowdworker. „Technik darf nicht als Ausrede für Rechtsbrüche herhalten, Online-Plattformen müssen sich auch an die Rechte jener Länder halten, in denen sie ihre Dienste anbieten“, stellt AK-Präsident Rudolf Kaske klar. Konkret müsse es ein Recht auf faire Entlohnung, mehr Transparenz, Klarheit über den Vertragsstatus sowie die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisierung geben.

Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattformen würden die Vernetzung mit anderen Auftragnehmern ausdrücklich verbieten. Oft sei gar nicht ersichtlich, welche Auftraggeber sich hinter den ausgeschriebenen Tätigkeiten wie etwa Schreib- oder Programmiertätigkeiten verbergen. Kaske ist bewusst, dass hier nationale Regelungen nicht ausreichen: „Wir müssen eine europäische Richtlinie auf den Weg bringen. Es wäre wichtig,dass sich Österreich dieses Themas im Jahr der EU-Präsidentschaft 2018 annimmt.“

Der Weltkampf um die Ein-Cent-Jobs
Für AK-Präsident Rudolf Kaske ist Netto-Entlastung prioritär.

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