Datenleck bei der GIS ist jetzt Fall für Datenschutzbehörde

Datenleck bei der GIS ist jetzt Fall für Datenschutzbehörde
Sollte die ORF-Tochterfirma tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben, drohen Schadenersatzklagen in Millionenhöhe

Die Datenschutz-Affäre rund um die GIS Gebühren Info Service GmbH, der ein Hacker neun Millionen österreichische Meldedaten entwendet hat, könnte die ORF-Tochter teuer zu stehen kommen. Beim Wiener Anwalt Robert Haupt haben sich mittlerweile mehr als 2.000 Betroffene gemeldet, die gegen die GIS rechtlich vorgehen und Schadenersatz geltend machen wollen. Zuvor hat bereits ein betroffener Unternehmer, der Inhaber einer Tischlerei, Strafanzeige erstattet.

Nun hat der Tischler über Anwalt Haupt auch eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Sollte die Datenschutzbehörde feststellen, dass die GIS das Recht auf die Geheimhaltung der Meldedaten der Bürger verletzt hat, wird Haupt für seine 2.000 Mandanten bis zu 1.000 Euro Schadenersatz pro Kopf einklagen. Macht unterm Strich insgesamt zwei Millionen Euro. Es ist aber davon auszugehen, dass sich weitere betroffene Bürger über ihre Anwälte an der GIS schadlos halten wollen werden.

Der Hintergrund

„An die Daten war der Hacker durch Nachlässigkeit bei einer Wiener IT-Firma gelangt, welche die GIS mit der Neustrukturierung ihrer Datenbank beauftragt hatte. Betroffen waren praktisch alle österreichische Meldedaten, also Namen, Geburtsdaten und Meldeadressen aller Bürger“, heißt es in der Beschwerde. „Ein Mitarbeiter des Subunternehmens dürfte für eine Teststellung die echten Meldedaten der GIS verwendet haben, und diese Datenbank war so ohne Zugangssicherung im Internet verfügbar; vermutlich für eine Woche.“

Laut Anwalt Haupt stellte sich überhaupt die Frage, weshalb auf einem Testsystem Echtdaten gelegen haben, welches angeblich vom öffentlichen Internet aus zu erreichen war.

Indes dürfe die GIS laut Haupt zwar für die Eintreibung der Gebühr Inkassodienste in Anspruch nehmen. „Ich leite aber im Umkehrschluss aus dem Rundfunkgebührengesetz ab, dass sie alles andere selber machen muss und keine Daten weitergeben darf“, meint Haupt. „Ich werfe der GIS vor, dass sie rechtswidrig gehandelt hat. Sie hat im Gesetz keine Ermächtigung, Daten an Dritte auszulagern.“ Außerdem habe die GIS die Betroffenen nicht über das Datenleck (Mai 2020) unterrichtet.

Von GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck heißt es, dass zu laufenden Verfahren keine Auskünfte gegeben werden können.

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