Personalberater kritisiert ORF-Spitze: „Das ist ein Konstruktionsfehler“
Ein Unternehmen mit mehr als 1,13 Milliarden Euro Umsatz und 4.000 Mitarbeitern, das von einem Allein-Geschäftsführer geleitet wird. In der Wirtschaft heute undenkbar, hält sich dieses monokratische Modell an der Spitze des ORF trotz jahrelanger, vielfacher Kritik immer noch.
Laut ORF-Gesetz ist der Generaldirektor Alleingeschäftsführer des Gesamtkonzerns. Die Direktorinnen und Direktoren sind kein gleichrangiges Kollegialorgan wie in einem Unternehmens-Vorstand, sondern werden auf seinen Vorschlag bestellt und sind ihm nachgeordnet, sprich weisungsgebunden.
„Eine einzige Person verantwortet damit Programm, Finanzen, Personal, Strategie und Außenvertretung. Wo eine Aktiengesellschaft einen Vorstand mit kollektiver Verantwortung hätte, hat der ORF einen Solisten“, moniert der Personalberater und Headhunter Thomas Stummer.
Als gerichtlicher Sachverständiger setzt sich Stummer intensiv mit Compliance und Governance auseinander. Er konstatiert dem ORF-Modell angesichts dieser Machtkonzentration ohne Korrektiv nicht nur gravierende Governance-Probleme, sondern auch hohe Risiken für das Unternehmen.
„Eine Milliarde Umsatz in der Hand einer einzigen Person, ohne Vier-Augen-Prinzip auf Leitungsebene – das ist kein Führungsmodell, das ist ein Konstruktionsfehler“, sagt Stummer im Gespräch mit dem KURIER. Es mache einen großen Unterschied, berichten viele Manager, ob das Vier-Augen-Prinzip auf Augenhöhe in einem Vorstand praktiziert wird oder mit Mitarbeitern, selbst wenn diese in leitenden Funktionen sind.
Thomas Stummer, Personalberater und Headhunter
Fällt der Chef aus, wanke die gesamte Führung – der Rücktritt von Roland Weißmann im März und die interimistische Phase hätten das belegt, meint Stummer. Und in Richtung Einflussnahme: „Wer nur einen Mann überzeugen muss, tut sich leichter, als einen mehrköpfigen Vorstand zu überzeugen. Genau deshalb ist die Alleingeschäftsführung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk brandgefährlich. Nebenbei bringt es einen Alleingeschäftsführer auch selbst in eine hochriskante Situation“. Als Einzel-Geschäftsführer könne man sich schwerer wehren.
Ist die Governance in den zahlreichen Tochterunternehmen besser?
„Die Töchterstruktur verlängert nur die Kontrollkette, sie behebt die Monokratie nicht“, erklärt Stummer. Die großen Tochtergesellschaften wie ORF Enterprise (Werbevermarktung), ORS (Sendetechnik) oder die Programm-Servicegesellschaften sind GmbHs und/oder KGs mit eigenen Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Die, erraten, wiederum vom Generaldirektor in Abstimmung mit dem Stiftungsrat besetzt werden. Bei der Enterprise und der Marketing und Creation saß Weißmann selbst an der Spitze des Aufsichtsrates.
Auffallend ist auch, dass im Gegensatz zur Konzernspitze kleine ORF-Firmen mit Mini-Umsätzen, beispielsweise die ORF-Kontakt Kundenservice, mehrere Geschäftsführer haben.
Kritisch beurteilt Stummer auch den 35-köpfigen Stiftungsrat, dessen Vorsitzende Heinz Lederer (SPÖ) und Gregor Schütze (ÖVP) im Fall Weißmann unprofessionell agiert haben. Der Stiftungsrat ist laut ORF-Gesetz einem Aufsichtsrat einer AG gleichzusetzen. Die vom Verfassungsgerichtshof eingeforderte Reform steht bis heute aus, nach wie vor feiert der Proporz fröhliche Urständ’.
Pervertierung
Stummer: „Ein Aufsichtsorgan mit 35 zum Großteil politisch beschickten Mitgliedern ist kein Kontrollgremium, sondern ein ’kleines Parlament’, etwa in der Größe des Tiroler Landtages“. Ein Freundeskreis in einem Aufsichtsrat „pervertiert geradezu den Gedanken von unabhängigen Aufsichtsräten“.
Die Geschäfte der Stiftungsräte, der KURIER berichtete, dürften nicht einmal den Anschein von Befangenheit haben. Geschäfte zwischen ORF und Stiftungsräten seien per se nicht unzulässig, „unterliegen aber strengem Rechtfertigungsdruck“. Wenn die obersten Kontrollore aus genau jener Branche kommen, die der ORF beauftragt, „dann ist der Anschein schon der Schaden. Das ist ein Compliance-Risiko an der Spitze der Aufsicht“. Lederer und Schütze sind bekanntlich Kommunikations- und PR-Berater.
Staatsholding ÖBAG
Andere Baustelle: Der Aufsichtsrat der milliardenschweren Staatsholding ÖBAG hat wieder einen Alleinvorstand ausgeschrieben. ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer blockte den Wunsch der SPÖ nach einem eigenen zweiten Vorstand ab.
Also dasselbe Dilemma wie beim ORF?
Nein, argumentiert Stummer. „Bei der ÖBAG trägt ein professioneller Aufsichtsrat den Einzelvorstand – beim ORF soll ein großteils parteipolitisch besetztes 35er-Gremium dieselbe Rolle spielen“.
Den ORF mit der ÖBAG zu vergleichen, hieße, „Apfel mit Birnen zu vergleichen. Alleine die Mitarbeiterzahl der ÖBAG (derzeit 25) ist kleiner als die Anzahl der Stiftungsräte im ORF“. Im Aufsichtsrat der Staatsholding sitzen durchwegs Top-Manager und Unternehmer. Teils freilich mit starker ÖVP-Nähe und in ÖGB-Spitzenfunktion.
EU-Vergleich: Alleingeschäftsführung und Stiftungsrat sind die Ausnahme
Leitung und Aufsicht sowie die Rechtsform der Rundfunk-Unternehmen in Europa sind sehr unterschiedlich organisiert. Die Alleingeschäftsführung und der 35-köpfige Stiftungsrat des ORF sind allerdings die Ausnahme.
Die BBC hat das BBC Board als oberstes Leitungsorgan. Leitung und Aufsicht sind in einem Gremium vereint, wie es in den Boards internationaler Unternehmen üblich ist. Das BBC Board hat 14 Mitglieder, zehn davon nicht geschäftsführend (mit Aufsichtsräten vergleichbar) und vier geschäftsführende Mitglieder (wäre in Österreich der Vorstand), darunter der Director General als CEO.
Die Schweizer SRG SSR ist als privatrechtlicher Verein organisiert, der Verwaltungsrat ist auch der Vereinsvorstand. Die Geschäftsleitung ist ein kollegiales, operatives Führungsgremium. Der Generaldirektor steht der Geschäftsleitung vor. Die Struktur ist staats- und parteifern.
France Television ist eine Aktiengesellschaft im Staatsbesitz mit einem Verwaltungsrat an der Spitze. Seit 2013 bestellt nicht mehr der Staatspräsident die oberste Leitung, sondern die unabhängige Regulierungsbehörde Arcom.
Die RAI in Italien ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft, die Präsidentschaft wird parteipolitisch seit 2025 blockiert.
ZDF in Deutschland ist öffentliche-rechtlich und hat ein Intendantenmodell, das operativ durch eine mehrgliedrige Geschäftsleitung unterstützt wird.
ARD ist kein einheitliches Unternehmen, sondern ein Verbund aus neun selbstständigen Landesanstalten.
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