Coronavirus: Pleite eines namhaften Golfanlagen-Betreibers

Bewegung an der frischen Luft - Golf ist ein sehr wohltuender Sport
"Das verordnete Verbot, öffentliche Sportplätze aufzusuchen, macht den geplanten Start der Golf-Saison im April 2020 unmöglich“, heißt es im Insolvenzantrag.

„Die Antragstellerin wurde im Jahr 1987 gegründet. Der Unternehmensgegenstand war (und ist) die Errichtung und der Betrieb einer Golfanlage in Köstenberg, die nordwestlich des Ortes Velden, auf halbem Weg zwischen dem Nord-West-Ufer des Wörthersees und dem zentralen Südufer des Ossiacher Sees gelegen ist“, teilt die Golfanlagen Velden-Köstenberg Errichtungs und BetriebsgmbH & CO KG dem Gericht mit. „Die Antragstellerin bietet einen internationalen Turnierplatz mit 18 Löchern auf 700 Metern Seehöhe, natürlich in die Landschaft eingefügte Spielbahnen auf einem ca. 80 Hektar großen Gelände, ein Clubhaus mit Restaurant, Garderoben, Duschen, Caddiecar-Räumen und Ausrüstungsgeschäft. Daneben besteht eine Driving-Range für 70 Spieler.“

Stagnierende Umsätze

Und weiter heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb der Golfanlage war zunächst auch recht erfolgreich, die Antragstellerin konnte seit ihrer Gründung ausgeglichen bilanzieren. Erst in letzter Zeit drehte sich die Ertragslage ins Negative.“

Stagnierende Umsätze aus Spielgebühren und Mitgliedsbeiträgen führten zu einem negativen Eigenkapital in Höhe von 601.000 Euro. Die Geschäftsführung konnte eine Insolvenz durch Rückstehenserklärungen und Haftungs-zusagen der Gesellschafter und Investoren bis vor kurzem abwenden. „Es wurde auch ein Businessplan, der umfangreiche Investitionsmaßnahmen in die Golfanlege mit einbezog, mit Investoren verhandelt, sodass ein nachhaltiger Turnaround zum Greifen nahe war“, heißt es weiter.

14 Verpächter

Anfang März dieses Jahres soll sich jedoch herausgestellt haben, dass 14 Verpächter von Grund und Boden, auf dem die Golfanlage errichtet ist, nicht mehr bereit waren, einer Verlängerung der bisher bestehenden Pachtverträge zuzustimmen. Am Ende konnten drei Pachtverträge nicht abgeschlossen werden.

Die Coronavirus-Krise

Dazu kommt der unvorhersehbare Hereinbruch der Covid-Krise. Das verordnete Verbot, öffentliche Sportplätze aufzusuchen, macht den geplanten Start der Golf-Saison im April 2020 unmöglich“, heißt es weiter. „Die Mitglieder des Golfvereins, der die Anlage der Antragstellerin nutzt, zahlen ihre Mitgliedsbeiträge, die zu einem Gutteil an die Antragstellerin weitergereicht werden, nicht mehr ein.“ Mit Spielgebühren von Gastspielern sei nicht zu rechnen. Veranstaltungen und Turniere mussten abgesagt werden.

Schulden und Vermögen

Die Golfanlagen Velden-Köstenberg Errichtungs und Betriebs GmbH & CO KG musste laut Creditreform jetzt Konkurs anmelden. Die Passiva betragen 924.000 Euro, die Aktiva 360.000 Euro, davon entfallen 259.000 Euro auf Liegenschaften und 26.500 Euro auf das Umlaufvermögen. Der Hauptteil der Golfanlage ist auf fremden Grund errichtet. Es besteht ein Clubgebäude sowie eine Maschinen- und Gerätehalle.

Die Zukunft

Laut Firmenangaben kann das Unternehmen aufgrund der Corona-bedingten Schließungsanordnung nicht fortgeführt werden. Es gibt aber den Plan, dass Investoren das Anlage- und Umlaufvermögen mit einer Auffanggesellschaft übernehmen. Dazu müssten aber mit den Grundeigentümern langfristige Verträge abgeschlossen werden.

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