Im Ermittlungsverfahren gegen Ettl steht ebenfalls die Frage im Zentrum, wer an diesem irren 14. Juli 2020 wen informierte.
In einer Darstellung der FMA vom 14. August 2020 heißt es, „telefonische Kontaktaufnahme seitens LH Doskozil mit FMA (Mag.Ettl)“ über die beabsichtigte Schließung der Bank. Ettl bekräftigte diese Version vor dem U-Ausschuss, Doskozil erklärte das Gegenteil.
Nach wie vor offen ist die Frage, wer die Landesgesellschaft RMB informiert hatte, die kurz vor der Sperre der Bank (erfolglos) versuchte, 2,5 Millionen zu beheben.
Ettl verweist über einen Sprecher auf „die bereits öffentlich bekannte diesbezügliche Stellungnahme des Präsidenten der Finanzprokuratur, Dr. Wolfgang Peschorn“.
Der Anwalt der Republik hatte in einem Gutachten tatsächlich festgestellt, die Informationsweitergabe von Ettl an Doskozil falle unter Amtshilfe und sei damit keine Pflichtverletzung. Vorausgesetzt allerdings, Ettl habe dem Landeshauptmann wirklich nur gesagt, die FMA werde die Bank schließen und einen Regierungskommissär bestellen. Die WKStA beeindruckte Peschorns Meinung offenbar nicht.
An den in der Banken- und Finanzwirtschaft stark polarisierenden Ettl hat sich die ÖVP bisher die Zähne ausgebissen. Der ehemalige Notenbanker kam 2008 unter SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer in den FMA-Vorstand und war eine klare parteipolitische Besetzung. Die FMA wurde immer proporzmäßig aufgeteilt. Die ÖVP-Vorstände (derzeit Eduard Müller) wechselten, Ettl, 55, aber blieb.
Dass er nach wie vor im Amt ist, „verdankt“ Ettl eigentlich dem Ibiza-Video, das die türkis-blaue Regierung sprengte. ÖVP und FPÖ waren sich einig über eine Reform der Bankenaufsicht und die Reduzierung der FMA auf einen Alleinvorstand. Klar, dass Ettl zu gehen hatte.
Die Begutachtung war abgeschlossen, in wenigen Wochen hätte das Parlament die Reform beschlossen und Ettl wäre Ende 2020 per Gesetz abberufen worden. Doch mit der Reform wurde es nichts.
Ettls Vertrag läuft bis Februar 2023. Ein Vorstand der FMA, einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, kann nur sehr schwer abberufen werden. Laut dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz entweder wegen dauernder gesundheitlicher Dienstunfähigkeit oder wegen grober Pflichtverletzung.
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