Commerzialbank: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen FMA

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Verfahren gegen zwei Abteilungsleiter und eine Ex-Mitarbeiterin wegen möglicher Verfehlungen bei Prüfung der Skandalbank.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat vor Kurzem ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Abteilungsleiter und eine ehemalige Mitarbeiterin der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeleitet. Dabei geht es um Verfehlungen bei der Prüfung der zusammengebrochenen burgenländischen Commerzialbank Mattersburg.

„Gegen drei Bedienstete der FMA wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet. In Zusammenhang mit der Anzeige eines Whistleblowers 2015 rund um die Commerzialbank“, bestätigt WKStA-Sprecher René Rupprecht.

Als Beschuldigte werden in dem berichtspflichtigen Verfahren, das abseits des Hauptaktes Commerzialbank geführt wird, der Leiter der Rechtsabteilung, der Chef der Bankenprüfung und eine inzwischen gekündigte Mitarbeiterin geführt. Nach anonymen Hinweisen begann die WKStA im Spätherbst 2020 mit der Prüfung des Anfangsverdachtes gegen die FMA.

Ausgangspunkt ist die Anzeige eines Whistleblowers 2015 bei FMA und Staatsanwaltschaft über Malversationen. Mit dem Inhalt, Bankchef Martin Pucher trage Bargeld in Millionenhöhe aus der Bank, die Konten seiner Familie seien heillos überzogen und Kredite frei erfunden. Zudem wurden die Namen von zwei Mitarbeitern angegeben, die Kopien von Bankbelegen zu Hause in der Garage hätten.

Bekanntlich kam es in der Causa Commerzialbank zu einem Multiorganversagen von Aufsichtsbehörden und Justiz. Die FMA startete den Amtsweg und ersuchte 2015 die Nationalbank, die ohnehin vor Ort prüfte, den Hinweisen nachzugehen.

Die Notenbank-Prüfer fanden allerdings nichts Relevantes und schickten darüber 2016 einen Bericht an die FMA. Diese wiederum leitete die fünfseitige, inhaltsleere Zusammenfassung an die WKStA weiter.

Die ebenfalls beschuldigte Mitarbeiterin der FMA wollte damals den gesamten Bericht an die WKStA schicken, durfte aber angeblich auf Anordnung der Abteilungsleiter nur die erste Hälfte weiterleiten. Darauf stützt die Staatsanwaltschaft nun offenbar ihr Ermittlungsverfahren.

Die WKStA hatte 2015 freilich gar nicht selbst ermittelt, sondern den Fall zu den Akten gelegt. „Aufgrund der Rückmeldung der FMA hat sich kein Anfangsverdacht ergeben, daher wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet“, sagt dazu Rupprecht.

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