Cofag fordert rechtswidrig ausbezahlte Mieten von den Unternehmern zurück

Cofag fordert rechtswidrig ausbezahlte Mieten von den Unternehmern zurück
Unklare Rechtslage wurde erst durch OGH-Entscheidungen geklärt. Doch gelöst ist damit noch nichts, sagt Experte Vonkilch

Seit Freitagnachmittag ist die Aufregung bei den Unternehmern noch einmal größer geworden:

In einer Aussendung teilte die Cofag, das ist die für Finanzhilfen zuständige Finanzierungsagentur des Bundes, mit, dass im Lockdown keine Mieten für Geschäftslokale bezahlt werden müssen – und sie deshalb die als Fixkostenzuschuss ausbezahlten Mietkosten zurückfordert. In einem ersten Schritt wird nur von den „großen“ Unternehmen mit monatlichen Mietkosten von mehr als 12.500 Euro pro Standort das Geld zurückgefordert. Das betrifft 1.777 Betriebe.

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