Cofag fordert rechtswidrig ausbezahlte Mieten von den Unternehmern zurück
Seit Freitagnachmittag ist die Aufregung bei den Unternehmern noch einmal größer geworden:
In einer Aussendung teilte die Cofag, das ist die für Finanzhilfen zuständige Finanzierungsagentur des Bundes, mit, dass im Lockdown keine Mieten für Geschäftslokale bezahlt werden müssen – und sie deshalb die als Fixkostenzuschuss ausbezahlten Mietkosten zurückfordert. In einem ersten Schritt wird nur von den „großen“ Unternehmen mit monatlichen Mietkosten von mehr als 12.500 Euro pro Standort das Geld zurückgefordert. Das betrifft 1.777 Betriebe.
Seit Beginn der Pandemie in Österreich im März 2020 waren Unternehmen rund neuneinhalb Monate im behördlich verfügten Lockdown. Die Forderungen auf Rückzahlung der Mieten betragen also zumindest über 110.000 Euro pro Betrieb. Insgesamt sind unter dem Titel Fixkostenzuschuss rund 1,9 Milliarden Euro an Hilfen ausbezahlt worden.
Warum gibt es den Wirbel um die Mieten eigentlich erst jetzt? Das Gesetzbuch ist eigentlich klar. In § 1104 ABGB steht: „Wenn die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche (..) gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist (..) auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten.“
Inzwischen hat der Obersten Gerichtshof (OGH) gleich in mehreren Urteilen entschieden, dass keine Mieten zu zahlen sind – weshalb die Cofag das Geld nun zurückfordert.
Aber warum brauchte es für eine eigentliche klare Rechtsfrage erst die OGH-Entscheidungen?
Professor Andreas Vonkilch vom Institut für Zivilrecht der Uni Innsbruck, rätselt: „Ich habe vom ersten Tag an gesagt, dass die Rechtslage eindeutig ist und keine Mieten gezahlt werden müssen. Es wurde aber aus meiner Sicht insbesondere von Seiten der Immo-Eigentümer und deren Rechtsvertreter eine künstliche Verwirrung herbeigeredet und -geschrieben“, sagt er zum KURIER.
Vonkilch sieht eine „politische Unterlassungssünde“: „Die Justizministerin hat zwar im Parlament die Rechtsansicht ihres Ressorts dargelegt, aber eindeutiger wäre eine gesetzliche Klarstellung gewesen, wie sie im Arbeitsrecht erfolgt ist.“
Es habe aus seiner Sicht eine Häufung von Systemwidrigkeiten gegeben, die diese „unbefriedigende Situation“ herbeigeführt hat. „Man hat zunächst keine klare Rechtslage geschaffen. Dann hat man Vermietungsunternehmen von vornherein aus den staatlichen Förderprogrammen herausgenommen, wahrscheinlich, weil sie dachten, dass man Hilfen für reiche Immobilienbesitzer politisch nicht gut verkaufen kann. Das war aber der nächste Fehler. Der dritte Fehler war, dass man den Mietern dennoch das Geld bevorschusst hat, damit sie keine rechtlichen Probleme mit den Vermietern bekommen – im Wissen, dass die Politik selber keine klare Regelung kommuniziert hat. Dann haben die Leute die Hilfsgelder gehabt, waren unter Druck der Vermieter und haben dann, damit das Problem gelöst ist, sich mit Vermietern verglichen.“
Denn jene Unternehmer, die sich tatsächlich verglichen haben, werde um ihr Geld „umfallen“, ist Vonkilch überzeugt.
Seine durchaus zynische Folgerung in Richtung Politik: „Es reicht eben nicht nur, keinen Plan zu haben, man muss auch in der Lage sein, ihn nicht konsequent umzusetzen.“
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